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Entschädigung pro Person bei verlorenem Gepäck
Flugunternehmen müssen bis zu 1.100 EUR für verlorenes Gepäck zahlen – nicht nur pro Koffer, sondern pro Person.
Das hat das oberste EU-Gericht in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Wenn sich Reisende einen Koffer teilen, habe jeder einzelne Anspruch auf Entschädigung. Er müsse aber zeigen, dass sich eigene Gegenstände in fremden Koffern befanden. Dies könne bei einer Familie, beim gemeinsamen Ticketkauf oder Einchecken der Fall sein, führten die Richter aus.
Im konkreten Fall hatte eine vierköpfige Familie die Fluggesellschaft Iberia verklagt, weil auf einem Flug von Barcelona nach Paris ihr Gepäck verloren gegangen war. (APA / red)
fluggesellschaften, gepäck, entschädigung, eu-gericht
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
Touristiknews des Tages
7 April 2026
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