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Ungenügende Infos über Pass- und Visumerfordernisse bei Online-Buchungen

Bei Online-Buchungen von Pauschalreisen wird nur ungenügend über Pass- und Visumerfordernisse aufgeklärt. Dies zeigt eine Erhebung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) durchgeführt wurde.

Von 27 untersuchten in Österreich tätigen Reisebüros und Buchungsplattformen informierte kein einziges im Zuge des Online-Buchungsvorganges ausreichend über die jeweils geltenden Einreisevorschriften. Ein Umstand, der in der Vergangenheit bereits zahlreichen Konsumenten kurz vor Antritt der Reise das vorzeitige Ende derselben beschert hatte.

Dabei sind Anbieter von Pauschalreisen nach österreichischem Recht verpflichtet, in deutlicher, klarer und genauer Form bereits im Katalog bzw. vor einer verbindlichen Buchung über die einschlägigen Pass- und Visumerfordernisse aufzuklären, sodass Kunden wichtige Informationen nicht übersehen können. Informationen wurden von den geprüften Anbietern zwar gegeben, versteckten sich aber in Unterpunkten von Rubriken wie „Umgebungsinfo“, „Länderinfo“ oder sogar „Hotelinfo“.

Der Großteil der Reiseanbieter hatte zum Zeitpunkt der Erhebung (gewählter Reisezeitraum war jeweils zwischen 1. und 15. August 2012) zudem nicht die Information weitergegeben, dass in Österreich seit dem 15. Juni 2012 jedes Kind einen eigenen Reisepass benötigt. (red)


  vki, Pass, visum


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Redakteur / Managing Editor

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