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DRV: "Keine Bettensteuer auf Urlaubsreisen"
Der Deutsche ReiseVerband (DRV) begrüßt die Entscheidung des deutschen Bundesverwaltungsgerichtes, die sogenannte Bettensteuer in Teilen für verfassungswidrig zu erklären.
„Das ist eine grundsätzlich richtungsweisende Entscheidung und gute Nachricht für den Deutschlandtourismus“, hebt Martin Katz, Vorsitzender des Ausschusses Deutschlandtourismus im DRV, hervor. „Jetzt müssen alle Kommunalverantwortlichen diesen Unsinn komplett streichen“, so Katz, „damit es keine ungleiche Behandlung von Geschäfts- und Privatreisen sowie keinen ‚Strafzoll‘ für Urlauber gibt.“
Katz appelliert an die Städte, ganz auf die Bettensteuer zu verzichten – egal ob die Hotelgäste dienstlich oder privat dort übernachten. „Alles andere verwirrt und verkompliziert die Abrechungsprozesse und macht Urlauber zu Gästen zweiter Klasse“, so Katz. Die teilweise recht kurzfristige Einführung der Bettensteuer für einzelne Städte bereitet insbesondere Reiseveranstaltern Schwierigkeiten. „Eine wirtschaftliche Preiskalkulation von Reisepaketen ist unmöglich, da die Kataloge bereits seit Monaten gedruckt sind. Die Veranstalter bleiben also auf den Extrakosten sitzen“, verdeutlicht Katz das Dilemma. (red)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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6 Mai 2026
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