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Urteil: kein Aufpreis mehr bei versäumten AUA-Flügen
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. In erster Instanz war das Handelsgericht (HG) Wien noch der Meinung, selbst wenn der Hin- und Rückflug voll bezahlt wurde, darf die Lufthansa-Tochter nochmals kassieren. (APA/red)
Die AUA darf keinen Aufpreis mehr kassieren, wenn ein Kunde einen Flug verfallen lässt. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag der AK Tirol entschieden.
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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24 Juli 2026
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