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VKI: Einigung mit DocLX

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die beiden großen Anbieter von Maturareisen – DocLX und Splashline – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geklagt, die Bewerbung von Maturareisen durch besondere Hervorstellung des „rund um die Uhr“ zur Verfügung stehenden „Markenalkohols“ zu unterlassen.

Heute hat sich der VKI mit DocLX im Rahmen der ersten gerichtlichen Verhandlung darauf einigen können, dass DocLX diese Form der Werbung künftig unterlassen wird. Der VKI appelliert nun auch an Splashline, rasch diesem Beispiel zu folgen und sich ebenfalls zur Unterlassung von aggressiver Alkoholwerbung für Maturareisen zu verpflichten.

„Es freut uns, dass wir darüber nicht monatelang streiten mussten, sondern der Veranstalter DocLX mit gutem Beispiel vorangeht und auf diese Form der Werbung verzichtet“, sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. Am 22. Februar 2012 findet die erste mündliche Verhandlung in der ähnlichen Verbandsklage des VKI gegen SplashLine statt. „Ich erwarte mir auch dort Einsicht und den Abschluss eines Unterlassungsvergleiches“, so Kolba. „Maturareisen sind interessante Events für Maturanten und bedürfen als solche sicher nicht der aggressiven Bewerbung, dass man sich mit alkoholischen Getränken rund um die Uhr betrinken kann.“ (red)


  vki, doclx, splashline


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