Kerosinstreit – Urteil reicht AUA nicht aus

Im Streit um angeblich zu teuren Flugzeugsprit, in dem die Austrian Airlines den heimischen Öl- und Gaskonzern OMV vor die Wettbewerbshüter und vors Kartellgericht gebracht hat, gibt es einen Richterspruch.

Das Kartellgericht hat gestern, Donnerstag, die von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) bereits erarbeiteten Verpflichtungszusagen für verbindlich erklärt. Zudem muss sich die OMV bis 30. Juni 2008 ganz aus der Betankungsfirma (Flughafen-Schwechat-Hydrantengesellschaft/FSH) zurückziehen. An der Firma ist die OMV noch zu einem Siebtel beteiligt. Weiters muss die Logistikkette zum Flughafen (mitsamt Pipeline) für Drittanbieter geöffnet werden. Dies teilte die BWB heute, Freitag, mit.
Der Austrian Airlines reichen die von der OMV im Streit um angeblich zu teures Flugzeugbenzin gemachten und jetzt vom Kartellgericht für verbindlich erklärten Verpflichtungszusagen nicht aus. "Unser Verfahren beim Kartellgericht ist davon unabhängig zu sehen, geht wie geplant weiter und geht auch inhaltlich weit über das bisher festgestellte hinaus", teilt die AUA heute, Freitag, mit. Details dazu werden im Hinblick auf das laufende Verfahren nicht bekannt gegeben.
Grundlage für die Verpflichtungszusagen der OMV seien die Themen Marktbeherrschung und Missbrauch dieser Marktbeherrschung. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) habe daraus die richtigen rechtlichen Schlussfolgerungen gezogen und auch die Sichtweise der AUA bestätigt. "Obwohl die OMV anfangs diese Themen von sich gewiesen hat, geht sie nun entsprechende Verpflichtungszusagen ein. Diese reichen unserer Meinung allerdings nicht aus", so die AUA. (ag/red.)

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