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Neue Zollfreigrenzen ab 1. Dezember 2008

Im Zusammenhang mit der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern werden mit 1. Dezember einige Änderungen bei den Zollfreigrenzen wirksam.

Einreisende aus Drittländern können künftig vier statt zwei Liter Wein abgabenfrei einführen. Außerdem gilt Wein jetzt im Gesetz als eigene Warengruppe. Das hat zur Folge, dass die vier Liter Wein künftig zusätzlich zu den übrigen alkoholischen Getränken (1 Liter mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder 2 Liter mit einem Alkoholgehalt unter 22 % vol) eingeführt werden können. Für Bier wird ebenfalls eine eigene Höchstmenge von 16 Liter eingeführt. Bisher fiel Bier im Gesetz unter "andere Waren", für die bis 1. Dezember 2008 eine abgabenfreie Einfuhr durch Reisende bis zu einem maximalen Wert von 175 EUR möglich war.
Die Höchstgrenze für "andere Waren" wird von derzeit 175 auf 430 EUR für Flugreisende und 300 EUR für alle anderen Reisenden angehoben. Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine einheitliche Höchstgrenze von 150 EUR.
Die bisherigen Einschränkungen für Kaffee (500 Gramm oder 200 Gramm für Kaffee-Extrakte und Kaffee-Essenzen), Tee (100 Gramm oder 40 Gramm Tee-Extrakte und Tee-Essenzen), Parfums (50 Gramm bzw. 0,25 Liter Toilettewasser) und Edelmetalle entfallen. Diese Waren fallen in Zukunft unter die allgemeine Freigrenze für "andere Waren".
Bei den Höchstmengen für Tabakwaren (200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak) ändert sich nichts. (red.)

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Redakteur / Managing Editor

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