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Lufthansa bekommt im Provisionsstreit Recht
Der Oberste Gerichtshof als Kartellobergericht in Österreich hat dem neuen Vergütungsmodell der Deutschen Lufthansa vollinhaltlich zugestimmt.
Der Beschluss sei endgültig und könne nicht mehr angefochten werden, teilt die Fluggesellschaft mit. Der Rekurs des Fachverbands der Reisebüros gegen den im Jänner 2005 zugunsten von Lufthansa gefassten Beschluss des Oberlandesgerichts Wien wurde vollumfänglich abgewiesen, heißt es. Das Gericht sei zum Ergebnis gekommen, dass die Reisebüros frei darin seien, ob sie namens ihrer Kunden Dienstleistungen der Lufthansa über das Reservierungssystem nachfragen und ob bzw. in welcher Höhe sie hierfür Entgelt verlangen. Es liege keine Preisbindung vor. Die Reisebüros seien nicht im Auftrag der Fluglinie, sondern als Dienstleister für ihre eigenen Kunden tätig. Ferner führt das Gericht aus, dass es allein dem Reisebüro überlassen sei, welche Zahlungsmittel oder Zahlungsziele es von seinen Kunden akzeptiert.
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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26 April 2024
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