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EuGH entscheidet über Rechte von Flugpassagieren

Am Dienstag entscheidet der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über die Rechte von Flugpassagieren gegenüber den Fluggesellschaften.


Die Airlines hatten gegen eine EU-Verordnung geklagt, wonach Fluggäste in vielen Fällen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn Flüge überbucht sind, kurzfristig gestrichen werden oder sich erheblich verspäten. Im September hatte der zuständige EuGH-Rechtsgutachter erklärt, er halte die Verordnung für rechtmäßig und wirksam. Der EuGH ist daran nicht gebunden, folgt den Gutachten aber in den allermeisten Fällen.

(apa/red)

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Franz PAUL

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