EU-Parlament: Grünes Licht für Verbesserungen der Fluggastrechte


Foto: Piotr Adamowicz / shutterstock.com
Neue EU-Regeln sollen es Reisenden leichter machen, Entschädigungen bei Flugverspätungen und -ausfällen geltend zu machen. Auch bei über Vermittler:innen gebuchten Flügen sowie für Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität sind Verbesserungen vorgesehen.

Das Europäische Parlament in Straßburg hat am Dienstagvormittag grünes Licht für weitere Verbesserungen bei den Fluggastrechten gegeben. Künftig soll es für betroffene Passagier:innen einfacher werden, ihre Ansprüche auf Entschädigung, etwa bei Flugverspätungen oder -ausfällen, geltend zu machen. „Bis die Bestimmungen umgesetzt werden, wird es circa ein Jahr dauern“, erklärte der zuständige Berichterstatter im Parlament, Matteo Ricci, nach der Abstimmung bei einer Pressekonferenz.

Konkret legen die neuen Regeln fest, wie Rückerstattungen bei Stornierungen funktionieren, wenn Flüge über Vermittler:innen gebucht wurden und ausfallen. Auch eine bessere Information bei Ausfällen und Zwischenfällen ist vorgesehen. Reisende sollen den vollen Preis einschließlich etwaiger Vermittlungsgebühren zurückerhalten. Vermittler müssen bereits im Vorfeld darüber informieren, wie Rückerstattungen geregelt sind. Zudem sollen einheitliche Formulare in allen EU-Sprachen für Erstattungsanträge im Verkehrsbereich eingeführt werden.

Verbesserungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

Gestärkt werden auch die Rechte von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sowie von Kindern. Begleitpersonen können bei Flügen künftig unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos mitreisen. Eine erste Erweiterung der Regeln hatte das Parlament bereits Anfang 2026 beschlossen.

„Mit den neuen Regeln schaffen wir europaweit klare Anlaufstellen und einfachere Beschwerdeverfahren, damit Menschen ihre Ansprüche auch tatsächlich durchsetzen können. Denn Flugentschädigungen sind keine Almosen, um die Passagier:innen betteln müssen, sondern ein gesetzlich verankertes Recht, das ihnen zusteht“, sagte SPÖ-EU-Abgeordneter Andreas Schieder, der dem Verkehrsausschuss angehört. Auch die ÖVP und NEOS begrüßten die Verabschiedung der Verordnung. „Ausfälle und Verspätungen haben Reisende in den vergangenen Jahren immer wieder vor große Herausforderungen gestellt. Jetzt liegt es am Rat, unseren Vorschlag rasch anzunehmen und den Weg für die Umsetzung freizumachen“, betonte die NEOS-Abgeordnete Anna Stürgkh.

Rat muss noch zustimmen

Die überarbeiteten Regeln müssen noch vom Rat der Europäischen Union angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sie sollen ab dem 23. Oktober 2027 gelten, zeitgleich mit der Verordnung über Fluggastrechte.
Die Europäische Kommission hatte bereits 2023 neue Regeln für Passagierrechte im Flug-, Bahn-, Schiffs-, Bus- und Fernbusverkehr vorgelegt. Das Parlament hatte Anfang 2026 bereits eine spezifische Erweiterung der Rechte von Fluggästen beschlossen. (APA / red)


  eu, eu-parlament, parlament, flug, fluggastrecht, entschäfigung, recht, flugverspätung


Der Artikel hat Ihnen gefallen? Wir freuen uns, wenn sie diesen teilen!





Autor/in:

Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





Advertising




Tägliche Touristik News für Reisebüro Agents, Counter, Veranstalter, Fluglinien, Kreuzfahrten
Copyright © für alle Artikel: tip / tip-online.at & Profi Reisen Verlagsgesellschaft m.b.H.