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AK: Flugreisen führen bei Urlaubsbeschwerden
Probleme bei Flugreisen, enttäuschende Unterkünfte und Ärger mit Mietautos haben den Urlaub heuer für viele Reisende getrübt. Fast jede zweite Reisebeschwerde, die bei der Arbeiterkammer (AK) im Sommer einging, betraf Flugreisen.
Dabei ging es vor allem um geänderte Flugzeiten oder Fluglinien. Besonders viele Anfragen gab es zudem zu Zusatzgebühren des irischen Billigfliegers Ryanair, die laut AK unzulässig waren. Das teilte die AK am Dienstag mit.
Ryanair hatte demnach Gebühren verlangt, die der Oberste Gerichtshof (OGH) nachträglich als unzulässig eingestuft hat und die daher zurückgefordert werden können. Dazu zählten etwa Gebühren für den Check-in am Flughafen, verpflichtende Familiensitze und die Ausstellung einer Bordkarte. Auch Probleme mit aufgegebenem Gepäck waren ein wiederkehrendes Thema bei den AK-Beratungsstellen.
Probleme bei Unterkünften und Ärger mit Mietautos
Beschwerden über Urlaubsunterkünfte lagen mit rund 20% an zweiter Stelle der häufigsten Anfragen. Was nach Erholung und Traumzimmer geklungen habe, habe in der Realität oftmals anders ausgesehen, so die AK. Genannt wurden unter anderem Abweichungen von der gebuchten Unterkunft sowie mangelnde Sauberkeit und Hygiene. Die Beanstandungen reichten von Schimmel und Ungeziefer bis zu einem fehlenden, aber zugesagten Meerblick.
Rund 12% der Anfragen entfielen auf Probleme mit Mietautos, Bahn, Bus und Schiff. Die Beschwerden betrafen laut AK unter anderem intransparente oder unerwartete Zusatzkosten, unzureichende Informationen über Mautgebühren und damit verbundene Kosten sowie angebliche Schäden an Mietautos.
Bei den übrigen Anfragen ging es laut AK um Onlinevermittlungsportale. Genannt wurden vor allem fehlerhafte Informationen, unerwünschte Prime-Mitgliedschaften bei Opodo und ausbleibende Rückerstattungen des Reisepreises. Weitere Beschwerdethemen waren Pauschalreisen und Kreuzfahrten. Dabei ging es etwa um nicht erbrachte Transfers zwischen Inseln wie Santorin und Naxos sowie verlorenes Gepäck bei einer Kreuzfahrt. Zudem gab es Beschwerden zu weiteren Reiseleistungen, etwa Inkassoforderungen wegen Mautgebühren.
544 Urlaubsbeschwerden ausgewertet
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag der AK insgesamt 544 Urlaubsbeschwerden ausgewertet, die von Anfang Juli bis Ende August eingegangen waren. Bei den negativen Nennungen lag Ryanair mit 191 Fällen infolge des aktuellen OGH-Urteils an der Spitze. Dahinter folgten die Onlinebuchungsplattform Booking.com mit 70 und Opodo mit 24 Nennungen. Die drei meistgenannten Reiseländer waren Spanien, Italien und Österreich. Rund 95% der Buchungen erfolgten laut Erhebung online.
AK: Reisemängel dokumentieren und beanstanden
Die Arbeiterkammer empfiehlt, Reisemängel bereits vor Ort zu beanstanden und zu dokumentieren. Ansprüche sollten möglichst unmittelbar nach der Rückkehr geltend gemacht werden. Bei Pauschalreisen sind die Reiseveranstalter Ansprechpartner für Beschwerden. Bei Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung, etwa im Fall von Annullierungen, ist die Fluglinie zuständig, die den Flug durchgeführt hat.
Die Verbraucherschützer raten außerdem, berechtigte Beschwerden nicht mit Gutscheinen abgelten zu lassen. In Einzelfällen könne auch ein Anspruch auf Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude bestehen. Generell empfiehlt die AK, (Flug-)Reisen direkt beim Anbieter statt über ein Onlinevermittlungsportal zu buchen, da es dort häufig zu Problemen bei Rückerstattungen komme.(APA/red)
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Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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