EU-Staaten rücken von Forderung zu Flugverspätungen ab


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Die geplanten Verschärfungen bei Entschädigungen für Flugverspätungen wurden in den Verhandlungen zwischen EU-Staaten und Europäischem Parlament vorerst fallengelassen. Die bestehenden Regelungen sollen erhalten bleiben.

Die Verhandlungen über eine Reform der EU-Fluggastrechte haben zu einem Kompromiss geführt, der die bisherigen Entschädigungsregelungen bei Flugverspätungen weitgehend beibehält. Vertreter der EU-Staaten rückten von ihrer bisherigen Forderung ab, Entschädigungen erst ab vier Stunden Verspätung zu gewähren.

Nach Angaben aus den Verhandlungen soll es weiterhin gestaffelte Entschädigungen ab einer Verspätung von drei Stunden geben. Auch die Höhe der Ausgleichszahlungen bleibt unverändert. Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft die Verspätung zu verantworten hat. Demnach erhalten Passagier:innen weiterhin 250 EUR bei Flügen bis 1.500 Kilometer, 400 EUR bei Flügen bis 3.500 Kilometer sowie 600 EUR bei Flügen über 3.500 Kilometer.

Klarere Handgepäcksregelung & Richtlinien 

Der nun gefundene Kompromiss enthalte auch mehrere konkrete Verbesserungen für Verbraucher:innen. Besonders solle der Preisvergleich beim Handgepäck erleichtert und Fluggäste sollten künftig besser darüber informiert werden, welche Ansprüche ihnen zustehen können.

Mit der Reform sollen darüber hinaus außergewöhnliche Umstände, für die Fluggesellschaften nicht verantwortlich gemacht werden können, genauer definiert werden. Die Regelungen gelten für Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie für Flüge ausländischer Airlines mit Abflug in der Europäischen Union.

Neben den Entschädigungsregelungen umfasst die Reform auch Vorgaben zu Handgepäck, Sitzplatzreservierungen für Familien sowie Kostenregelungen beim Verfall einzelner Flugabschnitte. Zudem sollen mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs in das Regelwerk einfließen. Die derzeit geltenden EU-Fluggastrechte stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 2004.

Entscheidung des EU-Parlaments steht noch aus

Die Verhandler des Europäischen Parlaments wollen sich am Montag in Straßburg treffen und den Text prüfen, den die Mitgliedstaaten übermitteln, wie ein Sprecher sagte. Dann fällt die endgültige Entscheidung, ob es eine Einigung gibt oder nicht. Die Frist dafür endet in der Nacht zum Dienstag. Sollte es dann bis Mitternacht keinen Kompromiss geben, würde die 2013 von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform scheitern. (APA / Red)


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Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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