Probleme bei DRSF-Rückerstattungen: WKO bittet um Mithilfe


Foto: photoviriya / shutterstock.com
Bei der Abwicklung der FTI-Insolvenz erkennt der DRSF bestimmte Anzahlungen von Reisebüros nicht an. Der Fachverband prüft rechtliche Schritte und bittet betroffene Betriebe um Meldung.

Mitteilung des Fachverbands:

Die Abwicklung der FTI-Insolvenz durch die Deutsche Reisesicherungsfond GmbH (DRSF) erfolgt in vielen Aspekten nicht so, wie es sich die Branche und ihre Kund:innen wünschen würden.

Probleme gibt es insbesondere bei folgender Fallkonstellation: Der DRSF erkennt Anzahlungen, die das Reisebüro im Namen des Kunden an FTI geleistet hat, nicht an und beschränkt den Rückerstattungsanspruch auf jenen Betrag, den der Reisende an das Reisebüro geleistet hat.

Der Fachverband erwägt hierbei eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Zu diesem Zweck führt der Fachverband eine Erhebung bei den Mitgliedern durch. Wir bitten Sie, sollte es in Ihrem Betrieb derartige Fälle geben – um Meldung.

Weitere Informationen sowie den Erhebungsbogen gibt es unter: wko.at/rueckerstattungsansprueche (red)


  fti, fti-insolvenz, drsf, deutscher reiseversichrungsfond, rückerstattung, fachverband, reisebüro, wko, wkö


Der Artikel hat Ihnen gefallen? Wir freuen uns, wenn sie diesen teilen!





Autor/in:

Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





Advertising




Tägliche Touristik News für Reisebüro Agents, Counter, Veranstalter, Fluglinien, Kreuzfahrten
Copyright © für alle Artikel: tip / tip-online.at & Profi Reisen Verlagsgesellschaft m.b.H.