| news | flug
Urteil zu Flugausfall: Airline muss auch Provision erstatten
Wie der EuGH entschieden hat, sollen Fluggäste bei Annullierungen künftig auch die Vermittlungsgebühr zurückerhalten.
Bei einer Flugannullierung müssen Airlines den Ticketpreis einschließlich der von Buchungsportalen erhobenen Vermittlungsgebühr erstatten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden. Ausgangspunkt war eine Klage des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die niederländische Airline KLM.
Hintergrund des Falls
Konkret ging es um einen annullierten Flug von Wien nach Lima. Fluggäste, die über Opodo gebucht hatten, erhielten demnach zwar den Ticketpreis von KLM zurück, allerdings abzüglich der an Opodo gezahlten Vermittlungsgebühr von rund 95 EUR. Die Betroffenen traten ihre Ansprüche an den VKI ab.
Die Fluggesellschaft argumentierte, dass sie die Gebühr nicht rückerstatten müsse, da ihr deren Existenz und Höhe nicht bekannt gewesen seien. Der EuGH hatte in früheren Entscheidungen bereits klargestellt, dass eine Airline die Gebühr nur dann nicht erstatten muss, wenn diese ohne ihr Wissen festgelegt wurde.
EuGH: Airlines kennen Geschäftspraxis von Vermittlern
Am Donnerstag hielten die RichterInnen in Luxemburg aber fest, dass davon bei einer Buchung über ein Portal nicht auszugehen sei: Wenn eine Fluggesellschaft akzeptiere, dass der Vermittler in ihrem Namen und für ihre Rechnung Flugtickets ausstellt und ausgibt, könne davon ausgegangen werden, dass sie "zwangsläufig die Geschäftspraxis dieses Vermittlers kennt", heißt es in einer EuGH-Aussendung. Die Erhebung der Vermittlungsprovision stelle einen "unvermeidbaren" Bestandteil des Flugticketpreises dar. Daher sei sie als von der Fluggesellschaft genehmigt anzusehen und müsse erstattet werden.
Da der EuGH allerdings nie in einem konkreten Fall entscheidet, sondern nationalen Gerichten eine Anleitung zur Auslegung von EU-Recht gibt, muss der konkrete Fall nun noch von den österreichischen Gerichten entschieden werden. (APA / red)
eugh, gericht, recht, fluggastrecht, flugrecht, passagierrecht, europäischer gerichtshof, urteil
Autor/in:
Julia Trillsam
Redakteurin
Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.
Touristiknews des Tages
22 September 2026
Lesen Sie weitere
Artikel aus dieser Rubrik
-
Ethiopian Airlines mit Business-Class-Angebot ab Wien
Eine Vertriebspromotion für den österreichischen... -
Österreich beteiligt sich an Förderung von grünem Kerosin
Deutschland, Österreich und Luxemburg wollen... -
Salzburg Airport stellt Winterflugplan 2026/27 vor
Der Winterflugplan 2026/27 ab Salzburg... -
Austrian Airlines bei Skytrax Awards 2026 mehrfach ausgezeichnet
Austrian Airlines erreicht bei den... -
Kerosinpreise: Wizz Air kürzt Flugplan
Die wegen des Iran-Kriegs explodierenden...
