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OGH-Urteil: Wizz Air Klauseln für rechtswidrig erklärt
Die Arbeiterkammer klagte erfolgreich gegen die Geschäftsbedingungen von Wizz Air. So wurden vom OGH insgesamt 111 Klauseln der Billig-Airline für unzulässig erklärt.
Die ungarische Fluglinie Wizz Air muss ihre Geschäftsbedingungen überarbeiten und Konsumenten zu Unrecht abverlangte Gebühren zurückbezahlen, wie die Arbeiterkammer (AK) am Montag bekanntgab. So sind etwa die 40 EUR Check-in-Gebühr unzulässig. Bei insgesamt 81 von 88 Klauseln in den Beförderungsbedingungen, die die AK beanstandet hatte, gab der Oberste Gerichtshof (OGH) den Arbeitnehmervertretern recht.
Unzulässige Klauseln und Praktiken
Neben den Beförderungsbedingungen wurden darüber hinaus 30 Klauseln zum Wizz Account, dem Kundenkonto, zum Wizz Geschenkgutschein sowie die Praktik von Rückerstattungen der Ticketkosten in Wizz Credits ohne schriftliche Zustimmung der Fluggäste als unzulässig erklärt. Beanstandet wurden unter anderem verwirrende Bedingungen - auch hier muss die Fluglinie Abhilfe schaffen. Beispielsweise rechtwidrig sei, dass Wizz Geschenkgutscheine nur 12 Monate gelten, so der OGH. Und Ticketkosten dürfen nur mit Zustimmung der Passagiere in Wizz Credits erstattet werden.
Konsumenten mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, die seit 2019 von den Klauseln betroffen waren, können ihre Ansprüche über die Homepage der Airline nun geltend machen, wie die AK mitteilte. (APA / red)
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Autor/in:
Julia Trillsam
Redakteurin
Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.
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