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ÖAMTC-Tipps für Italien & Kroatien-Selbstfahrerreisen

Auch wenn die meisten Corona-Maßnahmen gefallen sind, gibt es für Selbstfahrer einige Regelungen und Gesetze die es zu beachten gilt.

Italien und Kroatien sind auch heuer wieder die Top-Destinationen für den Sommerurlaub der Österreicher:innen. Da die meisten Reisebeschränkungen und Maßnahmen für diesen Sommer aufgehoben wurden, erinnert der ÖAMTC kurz vor Ferienbeginn, worauf es für einen sicheren und bequemen Urlaub in diese Länder zu achten gilt. "Die FFP2-Maske sollte man trotzdem mit ins Handgepäck packen. Denn vor Ort kann vereinzelt noch die Maskenpflicht gelten", rät Touristiker Florian Rußmann. 
Das ÖAMTC-Urlaubsservice bietet Detailinfos und eine Europakarte zum Überblick, welche Covid-Maßnahmen noch gelten: www.oeamtc.at/urlaubsservice

Italien

Zona Traffico Limitato & Online-Registrierung für Mautstrecken beachten
  • Mautstrecke "Pedemontana Lombarda": Fährt man mit dem Auto in den Italien-Urlaub, sollte bei der Mauterhebung im Norden von Mailand auf der A36, A59 und A60 darauf geachtet werden, dass die Mautgebühr innerhalb von 15 Tagen bezahlt werden muss.
    "Die Mauterhebung erfolgt elektronisch im sogenannten 'Free Flow System'. Das heißt: Bei der Durchfahrt wird das Fahrzeug mit Nummernschild registriert und der geschuldete Betrag berechnet. Bezahlt man nicht binnen der 15 Tage, kann ein Mahn- und Inkassoverfahren eingeleitet werden", erklärt Rußmann.
    Die verschiedenen Möglichkeiten der Bezahlung sind in der ÖAMTC Länder-Info bei Italien unter: www.oeamtc.at/laenderinfo zu finden. 
  • Zona Traffico Limitato: Möchte man in Italien eines der historischen Stadtzentren besuchen, sollte man die "ZTL" kennen, die "Zona traffico limitato". "Für die Einfahrt in diese verkehrsberuhigten Zonen braucht man eine Genehmigung – sonst drohen mindestens 100 EUR Strafe", weiß der Experte des Mobilitätsclubs. "Befindet sich das gebuchte Hotel innerhalb einer ZTL, bittet man am besten rechtzeitig das dortige Personal, eine vorübergehende Zufahrtsberechtigung zu beantragen."
    Im ÖAMTC-Routenplaner werden die ZTLs auch angezeigt – eine leichtere Planung der Fahrt ist damit möglich: www.oeamtc.at/routenplaner/ 
  • Amalfiküste: Im gesamten August sowie an allen Wochenenden (Samstag und Sonntag) zwischen 15. Juni und 30. September von 10 bis 18 Uhr dürfen auf der SS163 zwischen Meta di Sorrento und Vietri sul Mare abwechselnd nur Autos mit geraden oder ungeraden Zahlen auf dem Nummernschild – ausschlaggebend ist die letzte Ziffer – fahren. Mit einer letzten geraden Zahl im Kennzeichen, darf man an geraden Tagen mit einer letzten ungeraden Zahl an ungeraden Tagen die berühmte Küstenstraße befahren.
    Diese Regelung gilt auch für Pkw mit ausländischen Kennzeichen, für Mietwagen, Touristenbusse und auch für Reisende, die entlang der Amalfitana eine Unterkunft gebucht haben. Für Wohnmobile und Gespanne gibt es weiterhin ein ganzjähriges Fahrverbot täglich von 06:30 bis 24:00 Uhr.

Kroatien

ÖAMTC-Routenplaner informiert Reisende live via Verkehrskameras über Situation an den Grenzen
  • Transit Slowenien: Seit diesem Jahr gibt es die slowenische Autobahn-Vignette nur noch in digitaler Form, ist jedoch weiterhin an allen ÖAMTC-Stützpunkten erhältlich. Diese ist an das Kennzeichen und nicht mehr an das Fahrzeug gebunden. Wichtig: Unbedingt den Kaufbeleg bzw. die Rechnung für die Vignette mitführen, da diese herangezogen wird, um die Gültigkeit und den ordnungsgemäßen Erwerb der Vignette nachvollziehen zu können.
  • Mautstellen: Bei der Rückreise kommt es an den Mautstationen häufig zu Staus und Wartezeiten. "Das liegt einerseits am hohen Verkehrsaufkommen, andererseits auch an den vielen Reisenden, die übrige Kuna-Münzen loswerden möchten – heuer ist es besonders verlockend, da 2023 der Euro eingeführt wird", erklärt der Experte. Um den Bezahlvorgang nicht zu verzögern, empfiehlt Rußmann stattdessen mit Bankomat- oder Kreditkarte zu zahlen.
  • Tipp: Der ÖAMTC-Routenplaner stellt mit Beginn der Urlaubssaison Verkehrsinfos und Bilder von Verkehrskameras – auch von den Grenzübergängen Slowenien / Kroatien und Fähranlegestellen – für Reisende zur Verfügung: www.oeamtc.at/routenplaner/
  • Gültigkeitsdauer des „Pickerls“: Die §57a-Begutachtungsplakette ist abgelaufen, aber noch innerhalb der österreichischen Toleranzfrist (ein Monat vor bis vier Monate nach Fälligkeit)? In Kroatien sowie in einigen anderen Ländern kann das zu Problemen führen. Zwar dürfte keine Strafe verhängt werden oder ein Nachteil im Schadensfall entstehen, Club-Mitglieder berichten aber immer wieder, dass sie dennoch gestraft wurden. "Um Probleme zu vermeiden, sollte vor der Abreise sichergestellt werden, dass auch die Rückreise bis zum Schluss noch mit einem gültigen Pickerl erfolgt", rät Rußmann.

Der gesamte ÖAMTC Reise-Service unter: www.oeamtc.at/reise (red) 


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Foto: privat

Autor/in:

Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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