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Internationale Zugtickets ab 2023 teilweise ohne USt

Internationale Zugtickets werden in Österreich ab 2023 von der Umsatzsteuer befreit. Diese Befreiung gilt allerdings nur für den österreichischen Streckenteil.

Wie das Klimaministerium von Leonore Gewessler (Grüne) am Montag mitteilte, soll grenzüberschreitendes Bahnfahren ab 2023 günstiger werden. Die Änderung sei ein "wichtiger Schritt" für einen faireren Wettbewerb zwischen Bahn und Flugzeug. Die ÖBB versprechen, die Reduktion weiterzugeben, hieß es in der Aussendung. 

Die geplante Umsatzsteuerbefreiung auf internationale Zugtickets ist Teil des Abgabenänderungsgesetzes 2022, das am Montag in Begutachtung geschickt wurde. Nach Beschluss im Nationalrat soll die Änderung mit 1. Jänner 2023 in Kraft treten. 

Änderung nur für österreichischen Streckenanteil

Derzeit wird für den Streckenteil in Österreich 10% Umsatzsteuer fällig. Wie hoch die Ersparnis ist, hängt von der Strecke ab und wie hoch der Streckenanteil in Österreich ist. Am Preis für die Strecke Salzburg-München ändert sich beispielsweise nichts, da Salzburg im Tarifsystem als Grenzbahnhof gilt, gleichzeitig ist die Steuerersparnis bei Linz-München geringer als bei Wien-München.

"Die Abschaffung der Umsatzsteuer auf grenzüberschreitende Bahntickets in Österreich ist ein wichtiger Schritt um Bahnfahren in Europa weiter zu attraktiveren und etwas mehr Chancengleichheit zwischen den unterschiedlichen Verkehrsträgern zu erreichen", erklärte ÖBB-Chef Andreas Matthä zu der geplanten Änderung.

"Wien ist schon heute Nightjet-Hauptstadt in Europa. Mit vielen Verbindungen in wichtige europäische Städte - von Paris über Brüssel bis nach Rom. Das wollen wir weiter stärken und fördern. Genau dazu leistet die Umsatzsteuerbefreiung einen Beitrag. Denn die Zukunft der Kurz- und Mittelstrecke gehört der Bahn", sagte Gewessler.

Steuerlicher Nachteil gegenüber Flügen bleibt 

Gegenüber dem Flugzeug bleibe die Bahn steuerlich aber weiter im Nachteil. Auf Tickets für internationale Flüge gibt es in der Luftfahrt generell keine Umsatzsteuern. Geregelt ist dies weltweit durch die Luftfahrtorganisation ICAO der Vereinten Nationen (UNO). Aufgrund der ICAO-Regelungen wird auch Kerosin nicht besteuert. Als Ausgleich gibt es einigen Ländern, darunter Österreich, anderweitige Abgaben. (APA / red) 


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Foto: privat

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Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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