| news | destination

Deutschland: 3G-Nachweis bis Ende Mai

Sollten die Corona-Einreiseregeln zuerst morgen, Donnerstag, ausgelaufen, wurde doch heute über eine Verlängerung entschieden. Damit müssen weiterhin alle Einreisende ab zwölf Jahren über einen 3G-Nachweis als geimpft, genesen oder getestet verfügen sein.

Auch wenn die aktuelle Omikron-Virusvariante weniger schwere Krankheitsverläufe zur Folge habe, sei bei einer weltweit weiterhin dynamischen epidemischen Situation die Ausbreitung neuer Varianten mit stärker krankmachenden Eigenschaften nicht unwahrscheinlich, erläuterte das Gesundheitsministerium in der Verordnung.

Quarantäneregel bleibt vorsichtshalber

Ab Freitag entfällt aber die Informations-SMS zu Corona-Bestimmungen in Deutschland, die Mobilfunkbetreiber Einreisenden auf das Handy schicken mussten. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und ausreichend alternativen Informationsquellen sei dies entbehrlich. Das Versenden verursache bei den Netzbetreibern hohe monatliche Kosten bei geringer nachgewiesener Nutzung - alleine rund 400.000 Euro für SMS an Einreisende mit ausländischen Mobilfunkbetreibern. Die Verordnung sieht darüber hinaus für Rückkehrer aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten weiterhin Quarantänepflichten vor - auch wenn diese de facto derzeit nicht anzuwenden seien. Denn aktuell wird laut der entsprechenden Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) kein Land von der Regierung als ein solches Gebiet eingestuft. Die Regelungen bleiben aber bestehen, da nicht gänzlich ausgeschlossen werden könne, dass sie erforderlich werden. (APA/dpa/red)


  deutschland, quarantäne, corona, einreiseregel, 3G, nachweis


Der Artikel hat Ihnen gefallen? Wir freuen uns, wenn sie diesen teilen!





Sandra Zurek

Autor/in:

Managing Director

Nach 10 Jahren ist Sandra Zurek zum Profi Reisen Verlag zurückgekehrt und zeichnet aktuell neben Vermarktung und Medienkooperationen auch für Redaktion verantwortlich.





Advertising




Tägliche Touristik News für Reisebüro Agents, Counter, Veranstalter, Fluglinien, Kreuzfahrten
Copyright © für alle Artikel: tip / tip-online.at & Profi Reisen Verlagsgesellschaft m.b.H.