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Die Türkei lockert Einreiseregelungen

Die Türkei lockert ebenfalls seine Corona-Maßnahmen. Für Reisende gilt für die Einreise über dem Luftweg nach wie vor die 3G-Regel. Bei Einreisen über dem Land- und Seeweg werden keine 3G-Nachweise mehr verlangt.

Die Maskenpflicht ist im Freien und je nach Gegebenheiten auch in Innenräumen aufgehoben worden. Dafür muss die Belüftung in Innenräumen ausreichend sein und der soziale Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden können. Allerdings gilt für den öffentlichen Nahverkehr nach wie vor eine Maskenpflicht.

Notwendige Einreisedokumente

Gemäß den aktuellsten Regelungen der türkischen Regierung müssen Reisende ab 12 Jahre aus Deutschland und Österreich bei der Einreise eines der folgenden Dokumente vorlegen:

  • Ein negatives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests (innerhalb der letzten 48 Stunden vor Ankunft im qualifizierten Testzentrum vorgenommen) Ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests (innerhalb der letzten 72 Stunden vor Ankunft vorgenommen)
  • Einen Nachweis der vollständigen Impfung mindestens 14 Tage vor dem Reiseantritt (zwei Dosen Impfstoff, Einzeldosis für Johnson & Johnson)
  • Eine Dokumentation einer Genesung von einer COVID-19-Infektion (höchstens sechs Monate alt und mindestens 28 Tage her)
  • Die digitale Einreiseanmeldung muss nicht mehr ausgefüllt werden. Der generierte HES-Code (QR-Code) muss demnach auch in keiner Einrichtung, Sehenswürdigkeit oder Ähnliches vorgezeigt werden. Die Nachverfolgung entfällt somit ganz. (red)

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Foto: privat

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Redakteur / Managing Editor

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