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Coronavirus: DRV fordert Maßnahmenpaket

Um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus abzufedern, fordert der Deutsche Reiseverband von der Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur Stützung der Reisewirtschaft.

Diesen Katalog hat DRV-Präsident Norbert Fiebig heute im Bundeswirtschaftsministerium dem Tourismusbeauftragen der Bundesregierung, Thomas Bareiß, bei einem Spitzengespräch vorgelegt.

„Bei den vom DRV vorgelegten Maßnahmen handelt es sich um erste Vorschläge. Sollten die durch das Corona-Virus verursachten Auswirkungen länger anhalten, sind weitergehende Instrumente notwendig“, so Fiebig. 
Der 9-Punkte-Maßnahmenkatalog des DRV:
  • Vereinfachtes Verfahren für Liquiditätsbeihilfen: Touristische Reisebüros, Geschäftsreisebüros, Kreuzfahrtunternehmen sowie Reiseveranstalter brauchen einfachen und schnellen Zugang zu KfW-Krediten mit kurz- und mittelfristigen Laufzeiten, um. Liquiditätsengpässe überbrücken zu können.
  • Beantragung Kurzarbeitergeld mit vereinfachten Bedingungen: Die Bundesregierung soll Sonderregelungen zur Kurzarbeit in Kraft setzen, die sowohl die Antragsvoraussetzungen erleichtern als auch die dem Arbeitgeber auf Antrag zu erstattenden Beiträge zur Sozialversicherung erhöhen (100 Prozent) sowie die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes verlängern.
  • Arbeitszeitflexibilisierungsmaßnahmen: Aktuell kann ein Arbeitnehmer bis zu 28 Tage lang unbezahlten Urlaub nehmen, ohne dass er sich selbst sozialversichern muss. Eine Ausweitung auf 3 Monate würde mehr Flexibilität bedeuten und dieses Instrument attraktiver machen.
  • Unbürokratisch Steuervorauszahlungen anpassen: Weiterhin sind zinslose Steuerstundungen vorzusehen. Ferner sollen Steuervorauszahlungen auf Antrag unbürokratisch an die Geschäftsentwicklung angepasst und damit herabgesetzt werden können. Hierbei ist insbesondere den mittelständischen Strukturen Rechnung zu tragen.
  • Stornokostenerstattung für Reisebüros und Reiseveranstalter: Durch das Corona-Virus ergeben sich viele Reisestornierungen. Für diese Stornierungen soll ein Sonderprogramm des Bundes zur Erstattung der Provisionen im Reisebüro und der Stornierungskosten der Reiseveranstalter aufgelegt werden.
  • Rasche Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlungen zur Gewerbesteuerhinzurechnung: Um die Liquidität der Reiseveranstalter zu verbessern, soll das Bundesfinanzministerium die Steuerverwaltung unverzüglich anweisen, die Rückzahlungen der bereits geleisteten Gewerbesteuerhinzurechnung unmittelbar vorzunehmen.
  • Neuregelung der Insolvenzabsicherung: Die Bundesregierung soll bei der Neuregelung der Insolvenzabsicherung ein Moratorium vorsehen, da die Absicherung der Reiseveranstalter unter den gegenwärtigen Marktstörungen eine zusätzliche Herausforderung darstellt. Ferner soll die Bundesregierung zeitlich befristet Garantien oder Bürgschaften für Reiseveranstalter übernehmen.
  • Marktanreizprogramm: Wenn die Krise ihren ersten Höhepunkt überschritten hat, soll der Bund über ein Marktanreizprogramm für stationäre Reisebüros, Veranstalter, touristische Airlines und sonstige touristische Leistungsträger die Erholungsphase beschleunigen. Die Reisewirtschaft wird dazu in den nächsten Wochen konkrete Vorschläge entwickeln und vorlegen.
  • Befristete Aussetzung von Slot-Regelungen für Airlines: Die Forderungen der Airlineverbände zu einer befristeten Aussetzung der 80/20-Regelung bei Slots (dies bedeutet: Nur wenn eine Airline ihre Start- und Landerechte zu mindestens 80 Prozent nutzt, kann sie diese Slots auch im Folgejahr behalten) und einem Moratorium bei ausgewählten Luftverkehrsgebühren werden unterstützt. (red) 

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Foto: privat

Autor/in:

Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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