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AviationNetOnline: "Wizz Air ignoriert Passagierrechte"

Laut Wizz Air seien Ersatzbeförderungen in ihren AGB nicht vorgesehen. Das Online-Magazin AviationNetOnline hat einen kuriosen Fall aufgegriffen und dazu eine Stellungnahme des Europäischen Verbraucherzentrums eingeholt. 

Wenn gebuchte Flüge nicht durchgeführt werden können, haben Passagiere das Recht, kostenlos auf eine Ersatzbeförderung umgebucht zu werden. AviationNetOnline hat den Fall eines Oberösterreichers aufgegriffen, der einen Roundtrip für zwei Personen von Wien nach Danzig bei Wizz Air gebucht hatte. Als der Carrier die Flugzeiten gleich um mehrere Tage änderte, forderte das Unternehmen per E-Mail die Zustimmung des Passagiers für eine Umbuchung ein. Diese verweigerte jedoch der Kunde, da er bereits nicht refundierbare Hotelzimmer gebucht hatte.

Servicewüste

Auf Nachfrage wurde dem Passagier vom Servicecenter mitgeteilt, dass ihm laut Geschäftsordnung keine Ersatzbeförderung zustehen würde.

„Das Verhalten ist rechtswidrig“, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) gegenüber dem Online-Portal.

Inzwischen erstellte die Arbeiterkammer, bei der das Europäische Verbraucherzentrum angesiedelt ist, ein Rechtsgutachten für AviationNetOnline und verweist zudem auf ein Präzedenzurteil des Obersten Gerichtshofs. Auch das konnte Wizz Air nicht zum Einlenken bewegen.

„Wizz Air lässt es sich offensichtlich nicht nehmen, den unrühmlichen Titel als kundenfeindlichste Airline Europas um jeden Preis zu verteidigen,“ zitiert Austrian Aviation Net einen Juristen des EVZ. 

Wizz Air lege es, so der Jurist weiter, immer auf eine Klage an, außergerichtliche Einigungen wären nicht zu erreichen. Den vollständigen Artikel des Luftfahrtspezialisten Jan Gruber finden Sie hier. (Red.)


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Foto: tip

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Herausgeberin / Chefredakteurin

Elo Resch-Pilcik, Mitgründerin des Profi Reisen Verlags im Jahr 1992, kann sich selbst nach mehr als 30 Jahren Touristik - noch? - nicht auf eine einzelne Lieblingsdestination festlegen.





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