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Laudamotion zahlt Check-In-Gebühren zurück

Die Arbeiterkammer Salzburg hat bei Laudamotion mit einer Mahnklage einen "Etappensieg" erzielt. Die Fluglinie habe einem Pärchen aus Salzburg den geforderten Betrag von insgesamt 220 Euro zurückgezahlt, der anfiel, weil die Passagiere zuvor nicht online eingecheckt hatten.

Die zwei Salzburger sind im Sommer nach Mallorca und wieder zurück geflogen. Sie mussten beim Check-In am Flughafen pro Ticket 55 Euro berappen, weil sie nicht online, also im Internet, eingecheckt und sich die Bordkarten nicht selbst ausgedruckt hatten.

"Das steht zwar in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) dieser Airline, aber die Passagiere wurden auf diese Vorgehensweise bei der Buchung nicht gesondert hingewiesen. Das ist grob benachteiligend für Passagiere", erklärte AK-Konsumentenschützerin Daniela Gabler.

"Es wird nur auf die Allgemeinen Beförderungsbedingungen verwiesen. In der Praxis lesen aber nur die Wenigsten die ABB, die über hundert Seiten lang ist, gründlich durch", erläuterte Gabler im APA-Gespräch. Sie bezeichnete die eingehobene Gebühr als "Körberlgeld" für die Fluglinie. "Wir wollen, dass das eingestellt wird." Die Arbeiterkammer Salzburg hat für das Pärchen, das beim Hin- und Rückflug die Check-In-Gebühren zahlen musste, den Rechtsschutz übernommen. Eine externe Rechtsanwältin brachte die Mahnklage bei Gericht ein. Zu einer Verhandlung sei es nicht gekommen, weil der geforderte Betrag von Laudamotion vorprozessual bezahlt worden sei, erläuterte die Konsumentenberaterin. Die Fluglinie habe sich nicht auf einen Prozess einlassen wollen und innerhalb der vierwöchigen Einspruchsfrist nach Zustellung der Klage den geforderten Betrag überwiesen.

Online-Check-In und Ausdrucken der Bordkarte empfohlen

Dass die beiden Salzburger nun ihr Geld zurückbekommen haben, zeige, dass die Arbeiterkammer mit ihrer Kritik auf dem richtigen Weg sei. "Wir wollen aber eine generelle Lösung herbeiführen", sagte Gabler. Eine idente Gebührenregelung gilt übrigens auch beim Laudamotion-Mehrheitseigentümer Ryanair. Eine Sprecherin von Laudamotion erklärte heute auf Anfrage der APA, dass die Fluglinie nach der Buchung per E-Mail auf die Check-In-Gebühr hinweise. Die AK rät jedenfalls allen Fluggästen, nicht erst am Airport einzuchecken, sondern das spätestens zwei Stunden vor dem Abflug online zu erledigen. Die Passagiere sollten ihre Bordkarte ausdrucken und zum Flughafen mitnehmen oder sie alternativ auf das Handy oder Tablet laden. Mobile Bordkarten würden auf den meisten, nicht aber auf allen Flughäfen akzeptiert. Und gerade vor Rückflügen stünden Reisenden oft keine Drucker für die Bordkarten zur Verfügung. (apa/red)


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Foto: Michaela Trpin

Autor/in:

Redakteurin / Senior Editor

Michaela Trpin hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sowie Crossmediale Marketingkommunikation studiert und versteht es, ihre im Bachelor- und Masterstudium erlernten Kenntnisse mit der Praxis zu verknüpfen. Ihre Leidenschaft fürs Schreiben und Reisen hat sie, als Teil der Redaktion, zum Beruf gemacht. Im Verlag betreut sie die Themen Karibik, Lateinamerika und Luxusreisen.





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