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Deutschland: Pauschalreiserichtlinie am Prüfstand

Bei der Umsetzung EU-Pauschalreiserichtlinie in Deutschland sei das letzte Wort noch nicht gesprochen, heißt es von Seiten des Deutschen ReiseVerbandes (DRV).

Konkret gehe es um die getrennten Bezahlvorgänge. In einer Stellungnahme habe die Deutsche Bundesregierung, dass sie ernsthaft prüfen will, ob die getrennten Bezahlvorgänge bei der Vermittlung unterschiedlicher Reisebausteine wirklich nötig sind, schreibt der Verband in einer Aussendung.

„Das ist willkommener Rückenwind für die Position des DRV“, erklärt DRV-Präsident Norbert Fiebig.

Bei der Erklärung der Bundesregierung, die dem DRV vorliege, handle es sich um eine Äußerung zur Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Dezember 2016. Der Bundesrat bat Ende letzten Jahres darum, im Hinblick auf die Vermittlung verbundener Reiseleistungen zu prüfen, ob eine Tätigkeit auch als Vermittlung von Reiseleistungen eingestuft werden kann, wenn der Reisende Reiseleistungen nicht getrennt auswählt und bezahlt. Die Bundesregierung ist dieser Aufforderung nun gefolgt. In der Stellungnahme der Bundesregierung heißt es zudem, dass die Bundesregierung im Austausch mit der Europäischen Kommission steht. Dabei gehe es um die Frage, wie viel Interpretationsspielraum die EU bei der Umsetzung der Richtlinie zulasse, erklärt der DRV in der Aussendung.

„Wir hoffen, dass Kommission und Bundesregierung hier zu einer vernünftigen und praktikablen Regelung kommen werden“, so Fiebig. „Der DRV wird sich weiter dafür einsetzen, die bürokratische Regelung der getrennten Bezahlvorgänge aus dem Weg zu räumen.“

(red)


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