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ÖHV: Hoteliers erwägen Kartellklage gegen Booking.com

Die heimischen Hoteliers wollen bei der Vermarktung ihrer Zimmer via Online-Buchungsplattformen die Preishoheit zurück. 

„Aktuell überlegen wir gemeinsam mit dem Fachverband der Hotellerie in der Wirtschaftskammer, gegen Booking.com eine Klage bei den Kartellbehörden einzureichen", sagte der Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung, Markus Gratzer, beim Kongress in Zell am See.

Konkret soll dabei gegen die sogenannte „Bestpreisklausel" geklagt werden, wonach das europäische Internet-Buchungsportal Booking.com als Vertriebspartner immer den günstigsten Zimmerpreis anbieten darf.

Es solle in der Hoheit des Betriebes liegen, die Freiheit zu haben, welchen Preis er wann vergebe, so Gratzer. Die Hoteliers wollen ihre Zimmerpreise aktiv steuern und optimieren können. Derzeit dürfen sie die Preise von Booking.com auf der hoteleigenen Homepage nicht unterbieten.

Gleiche Bedingungen für alle
„In Deutschland hat das Bundeskartellgericht die Bestpreisklausel vor Weihnachten verboten, in Frankreich gibt es ein Gesetz, das diese Preisparität untersagt", berichtete Gratzer und forderte gleiche Bedingungen für die heimischen Hoteliers.

Deutsche und französische Hotels müssen der Reiseplattform nicht mehr die jeweils günstigsten Preise garantieren. In Deutschland muss Booking.com die beanstandeten Klauseln aus seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Preferred-Partner-Vereinbarungen bis Ende Jänner entfernen.

Die ÖHV habe bereits 2012 bei der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Beschwerde gegen die Bestpreisklausel eingelegt. Ob es nun zu einer Kartellklage kommt, soll sich laut ÖHV noch im ersten Quartal entscheiden. Man sei gerade in Abstimmung mit Rechtsanwälten und noch am Ausloten der Positionen, so Gratzer. Es dauere zwei Jahre, bis man beim Kartellgericht etwas durchfechte. (APA/red)


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