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A&O Dortmund gewinnt erneut Bettensteuer-Prozess

Im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die so genannte Bettensteuer der Stadt Dortmund gekippt.


Die A&O Dortmund Hotel and Hostel Dortmund GmbH hatten seinerzeit Klage eingereicht. Die Berufung der Stadt Dortmund gegen das Urteil wies nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ab und gab A&O damit erneut Recht.

Das OVG Münster befand, dass die Stadt nach den Vorgaben aus dem Kommunalabgabengesetz die Beherbergungsabgabe nicht als indirekte Steuer hätte ausgestalten dürfen. Dabei soll der Gast zwar die Abgabe zahlen, der Steuerschuldner ist jedoch allein der Hotelier. Die für eine indirekte Steuer erforderliche Sachnähe des Hotelbetreibers zum Gegenstand der Besteuerung, einer Übernachtung aus privatem Anlass, sei nicht gegeben. (red)


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Redakteur / Managing Editor

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