| news | reisebuero
RSV Folgemeldungen: Abgabefrist verlängert
Der Fachverband der Reisebüros wurde vom Wirtschaftsministerium (BMWA) davon informiert, dass zahlreiche RSV Folgemeldungen von Reiseveranstaltern ausständig sind.
Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) waren Veranstalter verpflichtet, bis spätestens 30. November eine RSV-Folgemeldung an das Ministerium zu erstatten. Bei Nichteinhaltung würde die Eintragung in das Veranstalterverzeichnis nach dem Verordnungswortlaut der Novelle 2006 unverzüglich mit Bescheid gelöscht. In Gesprächen mit dem BMWA wurde vereinbart, dass die Frist zur Abgabe der Folgemeldung ausnahmsweise bis 15. Jänner 2008 erstreckt wird, teilt die Wirtschaftskammer mit. Die jetzt schon säumigen Reiseveranstalter müssen unter Umständen mit einer Verwaltungsstrafe wegen der verspäteten Abgabe der Folgemeldung rechnen, können aber eine Löschung aus dem Veranstalterregister und die darauf folgende Neueintragung vermeiden.
Meldeformular unter: www.bmwa.gv.at/BMWA/Service/Reiseveranstalter/default.htm
(red)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
Touristiknews des Tages
3 April 2026
Lesen Sie weitere
Artikel aus dieser Rubrik
-
Ruefa: Aktionen rund um den "Woman Day"
Zum „Woman Day“ 2026 rückt... -
TUI Live Erleben: One Night in Kopenhagen
Der Kurztrip bot den zehn... -
TUI passt Kulanzregelungen für Nahost-Reisen erneut an
TUI Österreich hat die Umbuchungs-... -
Worldia lädt zum Australien-Webinar ein
Worldia baut sein Schulungsangebot weiter... -
PEP-Tarife von NCL - Stand 1. April 2026
Die Reederei Norwegian Cruise Line...
