| news | reisebuero
RSV Folgemeldungen: Abgabefrist verlängert
Der Fachverband der Reisebüros wurde vom Wirtschaftsministerium (BMWA) davon informiert, dass zahlreiche RSV Folgemeldungen von Reiseveranstaltern ausständig sind.
Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) waren Veranstalter verpflichtet, bis spätestens 30. November eine RSV-Folgemeldung an das Ministerium zu erstatten. Bei Nichteinhaltung würde die Eintragung in das Veranstalterverzeichnis nach dem Verordnungswortlaut der Novelle 2006 unverzüglich mit Bescheid gelöscht. In Gesprächen mit dem BMWA wurde vereinbart, dass die Frist zur Abgabe der Folgemeldung ausnahmsweise bis 15. Jänner 2008 erstreckt wird, teilt die Wirtschaftskammer mit. Die jetzt schon säumigen Reiseveranstalter müssen unter Umständen mit einer Verwaltungsstrafe wegen der verspäteten Abgabe der Folgemeldung rechnen, können aber eine Löschung aus dem Veranstalterregister und die darauf folgende Neueintragung vermeiden.
Meldeformular unter: www.bmwa.gv.at/BMWA/Service/Reiseveranstalter/default.htm
(red)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
Touristiknews des Tages
15 Oktober 2026
Lesen Sie weitere
Artikel aus dieser Rubrik
-
TUI startet neues Weiterbildungsprogramm für Agents
Mit der TUIA-cademy steht österreichischen... -
Dertour Austria Campus Live führt Agents nach Kapstadt
Das Campus-Live-Programm in Kapstadt verband... -
Hahnair bringt Distriply One nach Österreich
Mit Distriply One können ab... -
Miller Mittwoch: Einladung zum Webinar "Mittelamerika-Special II"
Morgen, 14. Oktober 2026, um... -
Save the Date: Einladung zum 15. Wiener Reisebürotag
Die Fachgruppe Wien der Reisebüros...
