RSV Folgemeldungen: Abgabefrist verlängert

Der Fachverband der Reisebüros wurde vom Wirtschaftsministerium (BMWA) davon informiert, dass zahlreiche RSV Folgemeldungen von Reiseveranstaltern ausständig sind.

Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) waren Veranstalter verpflichtet, bis spätestens 30. November eine RSV-Folgemeldung an das Ministerium zu erstatten. Bei Nichteinhaltung würde die Eintragung in das Veranstalterverzeichnis nach dem Verordnungswortlaut der Novelle 2006 unverzüglich mit Bescheid gelöscht. In Gesprächen mit dem BMWA wurde vereinbart, dass die Frist zur Abgabe der Folgemeldung ausnahmsweise bis 15. Jänner 2008 erstreckt wird, teilt die Wirtschaftskammer mit. Die jetzt schon säumigen Reiseveranstalter müssen unter Umständen mit einer Verwaltungsstrafe wegen der verspäteten Abgabe der Folgemeldung rechnen, können aber eine Löschung aus dem Veranstalterregister und die darauf folgende Neueintragung vermeiden.
Meldeformular unter: www.bmwa.gv.at/BMWA/Service/Reiseveranstalter/default.htm
(red)

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