| news | flug
Gericht stellt AUA-Betriebsübergang in Frage
Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat in seinem heute publizierten Urteil die Rechtmäßigkeit des Betriebsübergangs in Frage gestellt. Grundsätzlich, so der Richter in seinem Urteilsspruch, wurden die Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) genau beachtet, „eine vordergründig zu erblickende Gesetzesübertretung liegt demnach nicht vor.“
Allerdings gibt das Arbeits- und Sozialgericht in seinem Urteil dem Arbeitnehmerschutz eine besonders hohe Bedeutung und stellt den Betriebsübergang innerhalb eines Konzerns in Frage. Der Betriebsübergang des fliegenden Personals von Austrian Airlines zur Tyrolean war Bestandteil des Sanierungskonzepts der Airline-Gruppe, nachdem die Verhandlungen mit dem Betriebsrat Bord im vergangenen Jahr gescheitert waren.
"Wir nehmen den erstinstanzlichen Urteilsspruch zur Kenntnis. Ich möchte mich bei dem Richter bedanken, dass er sich mit unserem Fall auseinandergesetzt hat und trotz politischer Brisanz zu einer Entscheidung gekommen ist. Es überrascht uns, dass er mit seinem Urteil die gängige Praxis des Betriebsübergangs bei Konzern-Restrukturierungen insgesamt in Frage stellt", so Austrian Airlines CEO Jaan Albrecht in einer ersten Stellungnahme.
Die AUA werde alle rechtlichen Möglichkeiten im Instanzenweg ausschöpfen, um auch rechtlich den Restrukturierungskurs abzusichern. Währenddessen hoffe man, dass die bereits begonnenen Gespräche mit dem Betriebsrat zum Kollektivvertrag unabhängig vom Gerichtsurteil zu einer tragfähigen Lösung am Verhandlungstisch führen, so Albrecht weiter.
Die Austrian Airlines Group startete Anfang 2012 ein Restrukturierungsprogramm, dessen zentraler Punkt die Übertragung des Teilbetriebs „Flugbetrieb“ auf die Tochter Tyrolean Airways zum 1. Juli 2012, war. Im Vorfeld wurde von der Wirtschaftskammer der alte Bord-Kollektivvertrag der Austrian Airlines gekündigt. Die Gewerkschaft kündigte als Reaktion den Bord-Kollektivvertrag der Tyrolean Airways. Heute gelten im Flugbetrieb die Unternehmensrichtlinien, die auf dem Kollektivvertrag der Tyrolean Airways fußen. (red)
aua, tyrolean, betriebsrat, betriebsübergang, kollektivvertrag, gericht, wirtschaftskammer
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
Touristiknews des Tages
26 August 2025
Lesen Sie weitere
Artikel aus dieser Rubrik
Corendon Airlines stärkt Flugangebot im Sommer 2026
Corendon Airlines plant im Sommer...Flughafen Zürich verzeichnet Rekordsommer
Noch nie sind so viele...Streit um Zubringer-Flüge: Condor verliert vor Gericht gegen Lufthansa
Im Streit um Zubringerflüge zum...ANA Group baut internationales Flugangebot weiter aus
Die japanische ANA Group hat...EL AL ergänzt Winterflugplan um Salzburg und Eilat
Die israelische Fluggesellschaft EL AL...