| news | flug

EuGH stärkt Rechte von Reisenden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Reisenden bei Flugverspätungen erneut gestärkt.

Wird einem Reisenden die Bordkarte für einen Anschlussflug annulliert, weil ein vorangegangener Flug derselben Gesellschaft verspätet war, hat der Betroffene wegen Nichtbeförderung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 EUR, wie der EuGH in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied.

Damit gilt der Begriff der „Nichtbeförderung“ künftig über Fälle von Überbuchung hinaus auch für andere „betriebliche Gründe“. Beförderungen dürfen jedoch ohne Ausgleichszahlung verweigert werden in Fällen der „allgemeinen oder betrieblichen Sicherheit“ – wegen fehlender Reiseunterlagen etwa oder aus Gesundheitsgründen. (APA / red)


  Flugverspätungen, eugh


Der Artikel hat Ihnen gefallen? Wir freuen uns, wenn sie diesen teilen!





Foto: privat

Autor/in:

Redakteur / Managing Editor

Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.





Advertising




Tägliche Touristik News für Reisebüro Agents, Counter, Veranstalter, Fluglinien, Kreuzfahrten
Copyright © für alle Artikel: tip / tip-online.at & Profi Reisen Verlagsgesellschaft m.b.H.