| news | flug
EuGH stärkt Rechte von Reisenden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Reisenden bei Flugverspätungen erneut gestärkt.
Wird einem Reisenden die Bordkarte für einen Anschlussflug annulliert, weil ein vorangegangener Flug derselben Gesellschaft verspätet war, hat der Betroffene wegen Nichtbeförderung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 EUR, wie der EuGH in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied.
Damit gilt der Begriff der „Nichtbeförderung“ künftig über Fälle von Überbuchung hinaus auch für andere „betriebliche Gründe“. Beförderungen dürfen jedoch ohne Ausgleichszahlung verweigert werden in Fällen der „allgemeinen oder betrieblichen Sicherheit“ – wegen fehlender Reiseunterlagen etwa oder aus Gesundheitsgründen. (APA / red)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
Touristiknews des Tages
3 Mai 2024
Lesen Sie weitere
Artikel aus dieser Rubrik
AUA erweitert Streckennetz um Tiflis & Bremen
Austrian Airlines bietet Fluggästen im...Los Cabos: Condor nimmt ab November Direktflug auf
Ab 3. November 2024 bietet...Ryanair fliegt von Wien nach Olbia
Ryanair hat heute, 3. Mai...Turkish Airlines, Airbus & Rolls-Royce wollen Partnerschaft stärken
Vertreter von Turkish Airlines, Airbus...Lufthansa: Erster Linienflug mit Allegris an Bord
Gestern Nachmittag startete der erste...