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ÖAMTC: Handy am Steuer – europaweit unterschiedlich hohe Strafen
Wer in Österreich beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung erwischt wird, muss mit einer Mindeststrafe von 50 EUR rechnen.
Beinahe 150.000 Mal war das im Jahr 2011 der Fall. Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung und das Schreiben bzw. Lesen von Sms während der Fahrt ist nicht nur in Österreich verboten.
Während einige Länder wie die Niederlande (220 EUR) und Norwegen (165 EUR) einen Pauschalbetrag festgelegt haben, gibt es in anderen Ländern wie Portugal (ab 120 EUR), Italien (ab 150 EUR) oder Spanien (ab 200 EUR) Mindeststrafen. Deutlich weniger wird in Bosnien-Herzegowina (ab 10 EUR), Lettland (15 EUR) und Montenegro (20 EUR) fällig.
Besitzer einer Freisprecheinrichtung sind nicht automatisch auf der sicheren Seite, denn nicht jedes Modell garantiert in allen Ländern Straffreiheit. In Griechenland muss die Freisprecheinrichtung kabellos sein und mittels Bluetooth funktionieren. In Spanien darf hingegen kein Headset verwendet werden, die Anlage muss fix ins Fahrzeug eingebaut sein. (red)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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