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Airlines: Schadensersatz bei Naturkatastrophen?
Yves Bot, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), fordert in einem Gutachten, Fluggesellschaften sollen ihren Passagieren bei Naturkatastrophen Unterkunft und Verpflegung bezahlen.
Nach Ansicht des Generalanwalts muss die Fluggesellschaft - abhängig von der Wartezeit - für Erfrischungen, Mahlzeiten, Kommunikation mit Angehörigen, Unterbringung und Transport zum Hotel sorgen. Dies gelte auch bei Naturereignissen wie Vulkanausbrüchen. Die Unternehmen könnten die Kosten später auf die Preise für Flugtickets aufschlagen. Geklagt hatte eine Frau aus Dublin, die beim Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull im April 2010 für eine Woche in Island festsaß. Weil die Fluggesellschaft Ryanair sie ihrer Meinung nach nicht angemessen entschädigt habe, zog die Frau in Irland vor Gericht. Die Dubliner Richter baten daraufhin ihre EuGH-Kollegen um Auslegung des EU-Rechts. Ein Urteil dürfte in einigen Monaten fallen. (APA/red)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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30 April 2024
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