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EuGH erlaubt internationalen Emissionshandel
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass auch Airlines aus Nicht-EU-Staaten in den Emissionshandel einbezogen werden dürfen.
Laut Argumentation der EuGH-Richter verletze die Einbeziehung internationaler Fluglinien in den Emissionshandel nicht die Souveränität fremder Staaten. Auch das Open-Skies-Abkommen werde dadurch nicht verletzt. Da alle - europäische und nicht-europäische - Unternehmen davon betroffen seien, sei das Abkommen auch nicht diskriminierend, so der Entscheid. Die USA arbeiten indes an einem Gesetzesentwurf, der ihren Fluglinien verbietet, am Emissionshandel teilzunehmen. Andere Staaten, darunter Indien und China, haben im Vorfeld bereits Sanktionen gegen europäische Airlines angedroht, sollten internationale Carrier in den Handel miteinbezogen werden. (APA/red.)
Autor/in:
Elo Resch-Pilcik
Herausgeberin / Chefredakteurin
Elo Resch-Pilcik, Mitgründerin des Profi Reisen Verlags im Jahr 1992, kann sich selbst nach mehr als 30 Jahren Touristik - noch? - nicht auf eine einzelne Lieblingsdestination festlegen.
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3 Mai 2024
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