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EU lockert Regeln für Handgepäck
Die strengen EU-Vorschriften, die Flüssigkeiten im Handgepäck seit 2006 verbieten, sind oft Quell des Ärgers beim Flug.
Was Passagiere ärgert, soll dazu dienen, Terroranschläge mit flüssigem Sprengstoff zu verhindern. Bis ins Detail ist alles genau geregelt: Zahnpastatube und Handcreme-Tiegel dürfen nicht größer als 100ml sein und müssen in eine Klarsichttüte. Seit den vereitelten Anschlägen von London vor fünf Jahren filzen Sicherheitsleute Handtaschen und Rücksäcke. Mitten in den Osterferien lockert die EU nun erstmals die Regeln. „Es ist ein kleiner Schritt, aber er bereitet die für 2013 geplante Aufhebung des kompletten Verbots vor“, kündigt EU-Verkehrskommissar Siim Kallas an.
Was er nicht sagt: Nur die wenigsten Fluggäste werden von der Lockerung profitieren. Denn diese gilt nur für Transferpassagiere mit Einkäufen aus dem Duty Free-Shop. Wer Alkohol oder Parfüm in einem Nicht-EU-Land gekauft hat, darf das verschweißte Sackerl künftig beim Umsteigen in Europa behalten und mit auf seinen Anschlussflug nehmen. Für alle sonstigen Flüssigkeiten, die ein Kunde von zuhause mitbringt, ändert sich nichts. (APA/red)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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