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Studie: Fluglinien verdienen mit Extragebühren
Fluggesellschaften verlangen von Reisenden beim Kauf von Tickets laut einer Studie immer häufiger versteckte Extragebühren.
Vor allem Billigflieger berechneten solche Zusatzkosten etwa für Gepäck oder die Flugbuchung per Kreditkarte, erklärte der Verkehrsverein Mobil in Deutschland. Dadurch liege der Endpreis, den Verbraucher für ihre Tickets zahlen müssten, häufig über dem Preis aus der Werbung.
Die Fluggesellschaften hätten "mittlerweile entdeckt, dass mit Leistungen, die früher kostenlos und selbstverständlich waren, mittlerweile gutes Geld zu verdienen ist", erklärte Mobil in Deutschland. Wegen solcher Zusatzgebühren schnitten die Billigflieger Easyjet und Ryanair im Test am schlechtesten ab. Mobil in Deutschland verglich für die Untersuchung die Angebote von insgesamt acht Fluggesellschaften, darunter mehrerer Billig-Airlines. Es wurden Testbuchungen vorgenommen aus Sicht eines Urlaubsreisenden und eines Geschäftsreisenden. Bei Billigfluggesellschaften seien die Ticketpreise zwar häufig "beeindruckend günstig, doch verstecken sich hier fiese Extrakosten", erklärte der Verkehrsverein.
Essen und Trinken ist in aller Regel nur bei Fluggesellschaften der herkömmlichen Preisklassen bereits im Ticketpreis inbegriffen, wie Mobil in Deutschland mitteilte. Gleiches gelte für das Gepäck, das meist bis 20 Kilogramm frei mitgeführt werden kann. Umbuchungen seien bei allen Airlines möglich, jedoch immer nur gegen Gebühr. Für komplette Flugstornierungen müssten Reisende in aller Regel Tickets höherer Preiskategorien kaufen.
Mobil in Deutschland forderte von den Fluggesellschaften bei ihren Extragebühren für mehr Klarheit gegenüber den Verbrauchern zu sorgen. "Mehr Transparenz, wie eigentlich durch eine EU-Verordnung vorgeschrieben, wäre hier wünschenswert", erklärte der Vizechef von Mobil in Deutschland, Ralf Baumeister. Fluggesellschaften in der EU sind seit dem 1. November 2008 irreführende Lockangebote untersagt. Seitdem müssen die Airlines bei ihren Ticketpreisen alle Steuern und Gebühren auflisten. Für Extragebühren wie etwa beim Gepäck gilt diese Vorschrift allerdings nicht. Diese dürfen weiterhin berechnet werden. (AFP/red)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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