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EU-Kommission fordert verbesserten Konsumentenschutz
Heute will die EU-Kommission dem Europäischen Parlament ihre Pläne zur Änderung der Richtlinie über Pauschalreisen präsentieren.
Welche die Rechte von Reisenden schützt, wenn über ein Reisebüro gebucht wurde. „Die derzeit gültige Regelung geht aber auf das Jahr 1990 zurück und kann der heutigen Situation am Reisemarkt ganz und gar nicht mehr gerecht werden“, so Ranner. Vor allem private Reisebuchungen übers Internet sowie Billigfluglinien haben den europäischen Reisemarkt und das Verhalten der Konsumenten in den letzten Jahren stark verändert. Internetbuchungen von Zuhause fallen jedoch nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie. Somit wird die Zahl der geschützten Verbraucher immer kleiner, obwohl immer mehr Menschen auf Urlaub fahren. Leider würden sich jedoch auch die Beschwerden von Verbrauchern häufen. Auch ein Schadenersatzanspruch der Reisenden für den Fall, dass eine Fluggesellschaft Insolvenz werde, müsse in der Gesetzesänderung berücksichtigt werden. "Neben Verbesserungen für den Konsumenten muss ein neuer Vorschlag der Kommission auch auf das verstärkte Problem für Reiseagenturen bei Insolvenzen von Fluglinien Rücksicht nehmen. Die großen Divergenzen zwischen der Gewährleistung der Reiseveranstalter und der verschuldensabhängigen Haftung der Fluglinien müssen ein Ende haben", so die Verkehrssprecherin weiter. "Die Kommission muss daher die Revision der Richtlinie über Pauschalreisen vorrangig behandeln und rasch mit verbraucherschutzrechtlichen Regelungen auf die Digitalisierung der Reiseplanung reagieren", so Ranner abschließend.(APA/red.)
Autor/in:
Petra Lindinger
Senior Editor / Projektmanagement
Petra Lindinger, seit 2009 beim Profi Reisen Verlag, ist unsere Afrika Expertin im Haus und hat zudem die besten Tipps für den Indischen Ozean parat.
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