Kollektivvertragsabschluss für Reisebranche

Nach drei Verhandlungsrunden erzielten der Fachverband der Reisebüros und der Gewerkschaft der Privatangestellten – Druck, Journalismus, Papier gestern, Mittwoch, einen Kollektivvertragsabschluss für die österreichische Reisebranche.

Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner werden die kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 3,3% erhöht. Es wird in einer Aussendung der Wirtschaftskammer Österreich Fachverband der Reisebüros empfohlen, bestehende Überzahlungen nach Möglichkeit aufrecht zu erhalten, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse im Betrieb dies erlauben. Weiters gebühren jedem Mitarbeiter in ungekündigter Stellung zwei Einmalzahlungen von jeweils 50 EUR, die mit dem Gehalt für April 2009 und dem Gehalt von April 2010 zur Auszahlung gelangen, heißt es in der Aussendung. Die kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigungen werden jeweils um 3,8%, der dem Lehrling vor Antritt des Berufsschullehrganges verbleibende Betrag auf 146 EUR erhöht. Die für die außerhalb der Arbeitszeit geleisteten Abfertigungsdienste zustehenden Beträge wurden auf 13 bzw. 26 EUR angepasst. Die Vereinbarung gilt für den Zeitraum von 1. Jänner 2009 bis 31. Dezember 2010. (red/apa)

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