EU: Schonfrist bei irreführenden Flugpreisen

Frühestens im Mai 2009 will die EU-Kommission nach eigenen Angaben von heute, Dienstag, gegen irreführende Preisangaben bei Flugangeboten rechtlich vorgehen.

Bekannt ist das Problem schon länger: Seit September 2007 spürt die Brüsseler Behörde solchen Fällen nach. Bevor sie Gesetzesverstöße vor Gericht bringt, will Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva die Lage mit Mahnungen und Hilfen für die Branche verbessern. Seit Beginn der Untersuchungen hätten Fluggesellschaften und Reiseanbieter 60% ihrer Webseiten mit Unregelmäßigkeiten korrigiert. Es gebe jedoch noch immer zu viele Unklarheiten. "Wir zählen auf die Zusammenarbeit mit den Fluggesellschaften, um den Schutz ihrer Verbraucher zu sichern", sagte EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani. Er betonte, nach EU- Recht müsse der echte Preis eines Fluges für alle Fluggäste erkennbar sein. Neben dem realen Flugpreis sind laut Kommission auch andere Vorgaben – etwa zu Sprache und Sonderangeboten – einzuhalten. Zusammen mit Verbraucherschutzverbänden in 13 EU-Staaten hatte die Kommission im September 2007 die Webseiten von 386 Fluganbietern ausgewertet. Damals habe jedes dritte Angebot nicht den Vorschriften entsprochen, erklärte die Behörde. Kuneva drohte den Mitgliedstaaten mit Vertragsverletzungsverfahren, falls ihre Behörden die EU- Vorschriften nicht durchsetzten. EU-weit werden den Angaben zufolge jährlich 700 Millionen Flugtickets verkauft. (red/ag)

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