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Neue Verkehrsbestimmungen treten in Kraft

Der Autofahrerclub ÖAMTC hat für Reisende die neuen Verkehrsbestimmungen in beliebten Urlaubszielen der Österreicher zusammengefasst. Die eine oder andere Bestimmung lässt den Leser wohl schmunzeln, doch bei Nichtbeachtung drohen teils sehr empfindliche Strafen.

* Slowakei: "Mit 1. Februar treten in der Slowakei neue Verkehrsbestimmungen in Kraft, mit denen Urlauber wohl nicht rechnen", sagt ÖAMTC-Touristikerin Erika Kabourek. So sieht ein neues Gesetz vor, dass Fußgänger, die Handy-telefonierend oder iPod-hörend Straßen überqueren, 135 Euro Strafe riskieren. "Und diese Bestimmung gilt auch auf Zebrastreifen", ergänzt Kabourek.
Streng ist man hier auch mit Radfahrern. Sie müssen außerhalb des Ortsgebietes mit Helm unterwegs sein. Im Ortsgebiet besteht diese Pflicht nur für Radfahrer unter 15 Jahren. Nachts oder bei schlechter Sicht sind außerdem Reflektoren auf der Radfahrer-Kleidung vorgeschrieben.
* Ungarn: Hier müssen auch Radfahrer eine Warnweste tragen. Das betrifft somit auch österreichische Radler, die den Neusiedler See umrunden. Also unbedingt an die Warnweste denken.
* Tschechien/Prag: Hier gilt die 0,0 Promillegrenze auch zu Fuß: "Der Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist verboten", sagt Kabourek. "Und auch bei Zigarettenkippen und Kaugummis ist man streng. Jedenfalls sollte beides nicht auf der Straße landen."
* Bosnien und Herzegowina: Achtung Führerscheinneulinge - für Personen unter 23 Jahren, die ihren Führerschein kürzer als ein Jahr besitzen, gilt zwischen 23 Uhr und 5 Uhr früh ein Fahrverbot. "Um Probleme zu vermeiden, sollten sich auch österreichische Führerscheinneulinge bei Fahrten in die Region an die Regelung halten", rät Kabourek.
* Griechenland: Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer kabellosen Freisprecheinrichtung (Bluetooth) erlaubt.
* Bulgarien, Türkei: Wer mit dem Auto einreist, muss eine Desinfektionsgebühr bezahlen.
* Norwegen hat spezielle Zollbestimmungen für Kinder unter 12 Jahren: "Kinder dürfen nur Erfrischungsgetränke, Kakaoprodukte und Süßigkeiten zollfrei einführen", sagt die ÖAMTC-Touristikerin.
* Rumänien: Im Falle von Verkehrskontrollen ist der Fahrer verpflichtet, im Fahrzeug zu bleiben und mit den Händen am Lenkrad den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten. Auch die mitfahrenden Fahrgäste dürfen die Autotüren nicht öffnen.
* Spanien: Beim Tanken muss man während des Tankvorgangs sämtliche elektrische und elektromagnetische Geräte (z.B. Mobiltelefone, Radio, Fahrzeugbeleuchtung) abschalten.

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Foto: privat

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Redakteur / Managing Editor

Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.





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