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AUA: Vertrag mit Al Jaber gültig
Nach Ansicht der Fluggesellschaft AUA ist der Vertrag mit dem Geschäftsmann Mohammed Al Jaber nach wie vor gültig.
"Wie Wolf Theiss sehr wohl weiß, ist der Vertrag nach wie vor gültig - das Schreiben von Ende April hat rechtlich keine Wirkung entfaltet", heißt es in einer Stellungnahme der AUA vom Montagnachmittag. Zuvor hatte das Anwaltsbüro Wolf Theiss als Al Jabers Rechtsvertreter diesen Vertrag als ungültig bezeichnet.
Die AUA sprach von einer "Medienkampagne", mit der die Gegenseite versuche, von ihrer schwachen Rechtsposition abzulenken. Die Klagebeantwortung würde jetzt im Detail geprüft. In einem Verfahren auf die Legung von Sicherheiten seien die Parteien relativ frei bei der Streitwertfestsetzung, es handle sich ja noch nicht um die Klage auf Erfüllung des Vertrages.
Die AUA weist auf einen Widerspruch in der Argumentation der Al-Jaber-Anwälte hin: Hatte der Scheich am 13. Mai erklärt, wegen "Arglist" zurücktreten zu wollen, lautet die Begründung heute auf "Wegfall der Geschäftsgrundlage". Diese sei aber klar im Vertrag definiert, darunter zu verstehen seien "Ereignisse, die es der Gesellschaft verunmöglichen ihr Geschäft weiterzuführen (Verlust wesentlicher Berechtigungen oder Lizenzen)". Dieser Punkt sei nicht erfüllt. (APA/red)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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