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LTA: Wo Reiseschutz Pflicht ist
In vielen Destinationen ist eine Reisekrankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben oder Voraussetzung für die Einreise – LTA gibt einen Überblick.
Laut dem Reiseschutzanbieter LTA (Lifecard-Travel-Assistance) verlangen immer mehr Staaten einen offiziellen Nachweis über eine Reisekrankenversicherung. Neben bekannten Beispielen wie Kuba, Iran oder Russland gilt diese Pflicht beispielsweise seit Mai 2025 auch in Argentinien. Auch in Asien – etwa in Nepal, Laos oder der Türkei – sowie in Teilen Afrikas und der Karibik (z. B. Seychellen, Togo, Zanzibar) ist eine Versicherung häufig obligatorisch, teilweise inklusive COVID-Abdeckung.
Für Einreisen in den Schengen-Raum aus visumpflichtigen Drittstaaten – wie Indien, China oder Südafrika – muss eine Police mit einer Mindestdeckung von 30.000 EUR vorgelegt werden. Innerhalb Europas ist in Italien (inkl. Südtirol) zudem eine Haftpflichtversicherung für Skipisten gesetzlich vorgeschrieben.
Empfehlung: umfassender Schutz für die USA
Für Reisen in die USA besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht. Aufgrund der hohen medizinischen Kosten – bereits einfache Behandlungen können mehrere Tausend US-Dollar kosten – empfiehlt die LTA jedoch ausdrücklich eine Police mit möglichst unbegrenzter Deckung.
„Reiseschutz ist heute in vielen Ländern keine freiwillige Option mehr. Eine entsprechende Police kann nicht nur hohe Kosten vermeiden, sondern ist oft Voraussetzung für die Einreise“, betont LTA-Geschäftsführer Dr. Michael Dorka. Der LTA-Chef empfiehlt Reisenden daher unbedingt, sich kurz vor Abreise beim Auswärtigen Amt oder der jeweiligen Botschaft des Ziellandes über tagesaktuelle Reisehinweise zu informieren.
Weitere Informationen und Länderübersichten bietet LTA unter: www.lta-reiseschutz.de (red)
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Autor/in:
Julia Trillsam
Redakteurin
Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.
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