Flug-Bruttopreise: Gleichbehandlung für alle gefordert

Nach einer Änderung im österreichischen Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) müssen Fluggesellschaften ihre Preise ab Anfang 2006 in der Werbung einschließlich aller Zusatzgebühren angeben.

Die Reisebüros begrüßen diese Regelung, fordern allerdings eine Gleichstellung für alle Vertriebswege. Der Vizepräsident des Österreichischen Reisebüroverbands (ÖRV) Norbert Draskovits will vom Gesetzgeber eine Gleichbehandlung aller Vertriebswege einschließlich des Internet einfordern. So sollten auch die Airlines verpflichtet werden, in ihrem Internet-Vertrieb Bearbeitungsgebühren einzuheben, wie dies etwa die Austrian Airlines macht, die pro über Internet gebuchten Flug ein "Bearbeitungsentgelt" zwischen 10 und 24 Euro einhebt. "Denn auch im Internet fallen Kosten an", so der ÖRV-Chef, der auf Einrichtungs-, Wartungs- und EDV-Kosten verweist.
Bisher mussten nur Reisebüros ihre Flugangebote mit Bruttopreisen auszeichnen, Airlines waren von dieser Regelung ausgenommen und konnten mit zum Teil wesentlich günstigeren Nettopreisen werben. Bei "Kampfpreisen" von etwa 29 oder 19 Euro - oder noch darunter - machten Fluggäste oftmals die unliebsame Erfahrung, dass der tatsächlich zu bezahlende Preis ein Vielfaches des beworbenen Preises ausmachte.
(ag/red)

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