Verwechslung - Reisebüro muss nicht zahlen

San Jose in Kalifornien ist nicht San José in Costa Rica - diese Erfahrung machte eine Urlauberfamilie aus Bayern und muss dafür tief in die Tasche greifen.

Unter der Überschrift "Augen auf beim Ticketkauf" veröffentlichte das Landgericht München am Mittwoch ein Grundsatzurteil in einem nicht alltäglichen Zivilprozess. Geklagt hatte ein Mann, der bei der Online-Buchung einer Reise versehentlich das falsche Ziel angeklickt hatte. Das Risiko trage bei einer Internet-Buchung der Kunde, befand das Gericht. Der Mann wollte 2007 bei einem Internet-Reisebüro vier Flüge für sich und seine Familie nach San Jose im US-Bundesstaat Kalifornien buchen. Er klickte versehentlich auf San José in Costa Rica und bekam entsprechende Tickets. Als die Familie am Flughafen in Stuttgart eincheckte, war das Entsetzen groß: Sie war auf das "falsche" San José gebucht. Der Kauf neuer Tickets kostete mehr als 9000 Euro.

Vor Gericht wollte der Familienvater den Aufpreis für das Umbuchen von dem Reisebüro zurückhaben. Das Reisebüro hätte auf der Rechnung darauf hinweisen müssen, dass er einen Flug nach San José in Costa Rica gebucht hatte, argumentierte er. Das sahen die Richter anders: Das Reisebüro müsse Kunden nicht über das von ihm im Internetportal gewählte Reiseziel und die Unterschiede zwischen San Jose in den USA und San José in Costa Rica hinweisen. (APA/red)

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Redakteur / Managing Editor

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