EU-Rat entscheidet über neue Pauschalreiserichtlinie


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Anlässlich der heutigen Entscheidung des Rates der Europäischen Union zur Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie zieht der Deutsche Reiseverband (DRV) eine überwiegend positive Bilanz.

Wie der DRV in einer Aussendung mitteilt, bringen die finalen Klarstellungen mehr Rechtssicherheit für die Branche und greifen zentrale Anliegen der Reisewirtschaft auf. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Rat insbesondere bei den Definitionen und der Abgrenzung zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen für die notwendige Klarheit gesorgt hat. Das ist ein wichtiger Beitrag zu praktikablen und verlässlichen Rahmenbedingungen im europäischen Reiserecht“, erklärt DRV-Präsident Albin Loidl.

Positiv hervorzuheben sei zudem, dass die Kriterien für das Vorliegen außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände präzisiert wurden. Die entsprechenden Klarstellungen – etwa im Hinblick auf Situationen im Zielgebiet, am Abreiseort oder entlang der Reiseroute – stärken die Rechtssicherheit für Unternehmen und schaffen gleichzeitig Transparenz für Verbraucher:innen.

Kriseninstrumente bleiben unberücksichtigt

Nach wie vor habe die EU laut DRV keine Lehren aus der Pandemiesituation bei der Rückerstattungsfrist gezogen: Es bleibt bei der 14-Tagesfrist, innerhalb derer der Veranstalter den Kund:innen den Reisepreis bei Stornierung oder Kündigung erstatten muss. Die aktuelle geopolitische Lage, insbesondere die anhaltende Nahost-Krise, verdeutlicht laut Verband erneut die strukturellen Schwächen im Umgang mit außergewöhnlichen Marktsituationen. „Gerade aktuelle Krisen zeigen, wie wichtig es gewesen wäre, für Situationen dieses Ausmaßes zusätzliche Instrumente vorzusehen – etwa obligatorische Gutscheinlösungen oder mehr Flexibilität bei Rückerstattungsfristen“, so Loidl. „Dass diese Punkte keinen Eingang in die Richtlinie gefunden haben, ist aus unserer Sicht eine verpasste Chance.“

Die Reform der Pauschalreiserichtlinie stellt insgesamt einen wichtigen Schritt hin zu einem klareren und praxisnäheren Rechtsrahmen dar. Insbesondere die eindeutige Abgrenzung von Reisearten, der Erhalt bewährter Strukturen sowie die Berücksichtigung zentraler Branchenanliegen tragen zu mehr Planungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit bei.

Inkrafttreten und Umsetzung

Mit der Entscheidung des Rates ist das Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene abgeschlossen. Die Richtlinie wird im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage danach in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben anschließend 28 Monate Zeit für die nationale Umsetzung, ergänzt durch eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Die Anwendung der neuen Regelungen wird derzeit ab dem Jahr 2029 erwartet. (red)


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Autor/in:

Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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