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WKÖ zur Pauschalreiserichtlinie: Wichtige Verbesserungen erreicht
Nachdem das EU-Parlament der überarbeiteten Pauschalreiserichtlinie zugestimmt hat, zieht WKO-Obmann Gregor Kadanka insgesamt ein „vorsichtig positives Fazit“.
„Das EU-Parlament hat grünes Licht für die überarbeitete Pauschalreiserichtlinie gegeben. Nach einem knapp zweijährigem Gesetzgebungsprozess ist es gelungen, gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission wesentliche Verbesserungen für Reisebüros und Reiseveranstalter durchzusetzen“, kommentiert Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich die aktuellsten Entwicklungen in Sachen Pauschalreiserichtlinie-Reform auf EU-Ebene.
Mehr Praxistauglichkeit
Ein zentraler Erfolg wertet der Fachverband die künftig klarere Abgrenzung zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen. Möglich werde dies durch den Wegfall der sogenannten verbundenen Reiseleistungen, die in der Praxis für erhebliche Rechtsunsicherheit gesorgt hätten, so die Kammer in der Presseaussendung. „Für uns war entscheidend, dass der Pauschalreisebegriff nicht noch weiter ausgedehnt wird und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit herrscht. Das ist uns im Wesentlichen mit dem nun vorliegenden Richtlinientext gelungen. Künftig gibt es entweder eine Pauschalreise oder – wenn keine Buchungsvariante, die zum Entstehen einer Pauschalreise führt, vorliegt – mehrere Einzelleistungen“, erklärt Kadanka in diesem Zusammenhang, und ergänzt: „Hätte sich die EU-Kommission durchgesetzt, wäre der Pauschalreisebegriff massiv zu Lasten der Reiseveranstalter und Reisebüros ausgedehnt worden. Dies konnte mit viel Branchenarbeit auf nationaler und EU-Ebene verhindert werden.“
Verbesserungen gegenüber dem Kommissions-Entwurf
Auch in anderen Punkten konnten aus Branchensicht problematische Vorschläge verhindert werden: So wird es keinen kostenlosen Rücktritt bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen am Wohnort des Reisenden geben. Auch nicht in den finalen Text aufgenommen wurde weiters unter anderem, dass der Reiseveranstalter unter einer kostenfreien Nummer erreichbar sein muss oder dass Reisende laufend über sich ändernde Visumsvorschriften informiert werden müssen. Verhindert werden konnten weiters die Aufnahme von Reisewarnungen in den Richtlinientext und unverhältnismäßig hohe Strafen bei Richtlinienverstößen.
Kritik an zusätzlichen Verpflichtungen für Veranstalter
Trotz wichtiger Verbesserungen enthalte die neue Richtlinie weiterhin kritische Punkte: „Erweiterte teilweise redundante Informationsverpflichtungen gehören ebenso dazu wie eine komplizierte Gutscheinregelung und ein verpflichtendes Beschwerdemanagement“, nennt Kadanka seine Kritikpunkte.
Als nächster Schritt muss der Rat den Richtlinientext annehmen, bevor er im Amtsblatt veröffentlicht werden kann. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens haben die EU-Mitgliedstaaten 28 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen und weitere sechs Monate, um mit der Anwendung der neuen Bestimmungen zu beginnen. (red)
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Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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