ÖRV: Rechtliche Einordnung – Flüge mit Zwischenlandung in Dubai


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Ein Gutachten des ÖRV erklärt die rechtliche Situation bei Zwischenlandungen in Ländern mit Reisewarnung. 

Zum Sachverhalt von Zwischenlandungen in Ländern trotz Reisewarnung hat der ÖRV ein Gutachten von Dr. Armin Bammer erstellen lassen. Das volle Gutachten von Dr. Armin Bammer ist im Anhang verfügbar.

Das Wesentliche in Kürze

Das Wesentliche in Kürze: Eine Reisewarnung oder kriegsbedingte Gefahren am Ziel-, Abreise- oder Zwischenort (z. B. Zwischenlandung in Dubai) stellen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ dar. In diesem Fall können sowohl Reisende als auch Reiseveranstalter vom Pauschalreisevertrag kostenfrei zurücktreten, allerdings ohne Anspruch auf zusätzliche Entschädigung.

Führt der Reiseveranstalter die Reise trotz Reisewarnung durch, bleiben seine gesetzlichen Pflichten bestehen (z. B. Rückbeförderung bei Problemen), und er trägt erhebliche Haftungsrisiken, insbesondere bei Schäden im Zusammenhang mit der Flugbeförderung nach dem Montrealer Übereinkommen. Ein Haftungsverzicht durch die Reisenden ist rechtlich unwirksam.

Weitere Informationen zur aktuellen Lage:

erweiterte FAQs der WKO HIER

Hier sind einige weitere, laufend aktualisierte wichtige Informationsquellen:

tip-online.at wird auch weiterhin laufend über aktuelle Entwicklungen berichten. (red)

ÖRV: Zwischenlandung in Dubai - Sachverhalt und rechtlicher Rahmen

Datei: OeRV-GA-Dubai-17032026.pdf
Dateigröße ca. 1,76MB


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Autor/in:

Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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