EU-Pauschalreiserichtlinie: VIR sieht Verbesserungen, aber offene Fragen


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Der Verband Internet Reisevertrieb begrüßt zentrale Anpassungen der EU-Pauschalreiserichtlinie, sieht jedoch weiterhin strukturelle Herausforderungen für die Branche.

Das Europäisches Parlament hat am 12. März 2026 die Änderungsrichtlinie zur EU-Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302 verabschiedet. Der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) nimmt das Ergebnis nach eigenen Angaben mit Erleichterung und grundsätzlicher Zustimmung zur Kenntnis. Frühere Entwürfe hätten für die Tourismusbranche teilweise schwer umsetzbare Anforderungen vorgesehen.

„Die ersten Entwürfe hätten für große Teile der Tourismusbranche erhebliche praktische Probleme verursacht und wären in Teilen schlicht nicht umsetzbar gewesen. Umso wichtiger ist es, dass der europäische Gesetzgeber die Hinweise aus der Praxis aufgegriffen und die Richtlinie in zentralen Punkten angepasst hat“, erklärt VIR-Vorstand Michael Buller.

Klarere Abgrenzung 

Ein zentrales Ergebnis der Verhandlungen ist aus Sicht des VIR die präzisere Abgrenzung zwischen Pauschalreise und Einzelleistung. Diese Differenzierung sei für die Tourismusbranche von großer Bedeutung, da sie Rechtssicherheit für Veranstalter sowie für den Vertrieb schafft.

Besonders für den Online-Vertrieb sei zudem die Klarstellung relevant, dass die bloße Verfügbarkeit weiterer Buchungsmöglichkeiten auf einer Website oder allgemeine Produktwerbung nicht automatisch als Einladung zur Buchung zusätzlicher Reiseleistungen gewertet wird. Ohne diese Präzisierung hätten laut Verband erhebliche Rechtsunsicherheiten entstehen können.

Informationspflicht bei Nicht-Pauschal-Buchungen

Mit dem neuen Artikel 5a der Richtlinie werden Händler verpflichtet, Reisende klar darüber zu informieren, wenn eine Buchungskombination nicht unter den Schutz einer Pauschalreise fällt. Ziel ist es, mehr Transparenz für Verbraucher:innen zu schaffen.

Der VIR bewertet diesen Ansatz grundsätzlich positiv. In der praktischen Umsetzung müsse jedoch noch geklärt werden, wie sich diese Informationspflicht sinnvoll in digitale Buchungsprozesse integrieren lässt, insbesondere bei komplexen Online-Buchungsstrecken.

Kündigung bei außergewöhnlichen Umständen

Die Regelungen zur kostenfreien Kündigung bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen wurden im Gesetzgebungsverfahren gegenüber früheren Entwürfen abgeschwächt. Gleichzeitig werde durch die stärkere rechtliche Verankerung der sogenannten ex-ante-Betrachtung das Ausfallrisiko für Reiseveranstalter künftig stärker in die Kalkulation einbezogen werden müssen.

Nach Einschätzung des VIR könnten sich diese zusätzlichen Risiken perspektivisch auch auf die Preisgestaltung von Pauschalreisen auswirken.

Liquiditätsrisiko bei Krisen weiterhin ungelöst

Aus Sicht des Verbandes bleibt eine zentrale strukturelle Herausforderung bestehen: Bei massenhaften Reiseannullierungen, etwa in Krisensituationen wie einer Pandemie oder bei geopolitischen Konflikten, müssen Veranstalter den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen erstatten. Gleichzeitig bestehe jedoch kein entsprechender gesetzlicher Anspruch gegenüber Leistungsträgern wie Hotels oder Fluggesellschaften, von denen Veranstalter ihr Geld häufig erst deutlich später zurückerhalten. Dadurch verbleibe das Liquiditätsrisiko weiterhin bei den Veranstaltern. Das neu eingeführte freiwillige Gutscheinsystem wird vom VIR zwar als sinnvoller Ansatz bewertet, ersetze jedoch kein strukturelles Instrument für systemische Krisensituationen.

„Die Pandemie hat gezeigt, dass wir für extreme Krisensituationen ein strukturelles Instrument brauchen. Diese Lücke bleibt leider weiterhin bestehen“, so Buller abschließend.

Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments muss die Richtlinie noch formal vom Rat der Europäischen Union bestätigt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Anschließend haben die Mitgliedstaaten rund 28 Monate Zeit für die nationale Umsetzung. In Deutschland wird daher mit einer Umsetzung bis etwa 2028 und einer Anwendung der neuen Regelungen ab 2029 gerechnet. (red)


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Autor/in:

Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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