Fluggastrechte: EU-Parlament will Entschädigungsanspruch sichern


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Im Streit um eine Reform der Entschädigungsansprüche bei verspäteten Flügen liegen die Positionen des EU-Parlaments und der Mitgliedsländer immer noch weit auseinander.

Die umstrittene Reform der EU-Fluggastrechte geht in die nächste Runde: Das EU-Parlament hat am Mittwoch in Straßburg seine Position für die weiteren Verhandlungen angenommen, die sich immer noch deutlich vom Rat der Mitgliedsländer unterscheidet. Während die EU-Abgeordneten einen Anspruch auf Entschädigung bereits nach drei Stunden Verspätung durchsetzen wollen, sieht der Rat eine Entschädigung erst nach vier bis sechs Stunden vor. Zudem fordert das Parlament die Gratis-Mitnahme eines kleinen Koffers.

Der Vorschlag des Parlaments enthält eine genaue Liste außergewöhnlicher Umstände, die Fluggesellschaften von der Entschädigungspflicht befreien, darunter Naturkatastrophen, extremes Wetter oder Streiks. Der Rat würde eine offene Liste bevorzugen. Reisende sollen nach den Plänen des Parlaments außerdem ohne Zusatzkosten einen persönlichen Gegenstand wie Handtasche, Rucksack oder Laptop sowie einen kleinen Koffer mit an Bord nehmen dürfen. Unter den EU-Ländern gebe es dafür bislang keine Mehrheit.

Reformvorschlag seit 2014

Die EU-Kommission hatte bereits 2014 einen Vorschlag zur Aktualisierung der Fluggastrechte vorgelegt. Unterschiedliche Positionen der Mitgliedstaaten blockierten das Dossier elf Jahre lang. Im Juni 2025 erzielten die EU-Minister eine politische Einigung. Die anschließenden Verhandlungen mit dem Parlament begannen im Oktober 2025, führten jedoch zu keinem Kompromiss. Nach der Abstimmung im Parlament müssen Rat und Parlament nun einen Vermittlungsausschuss bilden.

FPÖ-EU-Abgeordneter Roman Haider, Verkehrssprecher der „Patrioten für Europa“-Fraktion im Ausschuss, betonte, das EU-Parlament trete für einen „starken Verbraucherschutz“ ein: „Es wird zum Konflikt mit dem Rat und der Kommission kommen.“ Die derzeit geltenden Fluggastrechte stammen aus 2004, so SPÖ-Delegationsleiter Andreas Schieder. Es gehe darum, die Rechte der Reisenden zu schützen; die Kommission wolle „einen Schritt zurückgehen“.

Österreichische EU-Abgeordnete verteidigen KonsumentInnen

„Seit fast 20 Jahren erhalten Flugpassagiere bei Verspätungen ab drei Stunden Entschädigungen, und es wäre falsch, den Konsumentenschutz jetzt zurückzudrehen“, sagt Sophia Kircher, Verkehrssprecherin der ÖVP im Europaparlament und stv. Vorsitzende des Verkehrsausschusses. „In den anstehenden Verhandlungen verteidigen wir einen starken Konsumentenschutz für Flugpassagiere. Natürlich muss auch die Wettbewerbsfähigkeit der Luftverkehrsbranche berücksichtigt werden. Aber das darf kein Vorwand sein, um seit einer Generation verankerte Passagierrechte auszuhöhlen.“

„Das Europäische Parlament hat heute ein klares Zeichen gesetzt. Wir machen nicht mit, wenn der Rat Konsument:innenrechte opfert, um die Luftfahrtlobby zu schonen. Wenn Zugfahren strengeren Regeln unterliegt als Fliegen, führt dies zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten der Bahn. Das Parlament hat heute klargestellt: Konsument:innenrechte sind keine Verhandlungsmasse“, kommentiert die grüne EU-Abgeordnete Lena Schilling. (APA / red) 


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Autor/in:

Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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