Neue Tourismusstrategie bis zum Sommer


Wandern - Foto: Jens Ottoson / shutterstock.com
Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, bis zum Sommer die neue Tourismusstrategie („Vision T“) auszuarbeiten. Geplant sind außerdem Maßnahmen, um Tourismusberufe attraktiver zu machen.

„Tourismus ist kein Schönwetterthema", wies Staatssekretärin Elisabeth Zehetner auf die Bedeutung der Branche für Österreichs Wirtschaft hin. Ohne Tourismus würde in vielen Regionen das Licht ausgehen. Bedingt durch die Budgetlage könne man den Betrieben aber nicht mit Steuererleichterungen helfen und setze deshalb auf Vereinfachung und Entbürokratisierung, sagte dazu Staatssekretär Josef Schellhorn.

Fachkräfte tragen Tourismus

Um ein attraktiver Tourismusstandort zu bleiben, brauche es entsprechende Fachkräfte. „Der Tourismus lebt von diesen Menschen, die ihn Tag für Tag tragen", meinte Sozialministerin Korinna Schumann. Erinnert wurde an den 2025 beschlossenen und mit jährlich 6,5 Mio. EUR dotierten Tourismusbeschäftigtenfonds sowie an die Erhöhung des Saisonkontingents. Der Fonds solle „gezielt Aus- und Weiterbildung sowie die Beschäftigungsqualität in der Branche" fördern, mit dem Ziel von mehr ganzjährlicher Beschäftigung und weniger saisonaler Arbeitslosigkeit, so Schumann.

Eine neue Kampagne soll zudem auf der bestehenden Initiative „Team Tourismus" aufsetzen und „das positive Berufsbild weiter stärken". Mitprofitieren soll die Tourismusbranche weiters von einer „noch zu erarbeitenden bundesweiten Fachkräftestrategie".

Bedeutung von Tourismus für Inflation wird überprüft

Entgegentreten will man auch dem Bild der Tourismusbranche als Inflationstreiber: So sei der Tourismus im Fall von ausländischen Gästen wirtschaftlich ein Dienstleistungsexport. Zusammen mit der Statistik Austria soll geprüft werden, ob die derzeitige „Abgrenzung und Gewichtung tourismusrelevanter Positionen in der Inflationsberechnung zeitgemäß und sachgerecht ist".

Auch rechtliche Vorgaben bei der Preisauszeichnung (v.a. zur Ortstaxe) sollen verständlicher geregelt werden. Zudem werde der Bund die Länder dabei unterstützen, die technischen Anforderungen der neuen EU-Verordnung zu Kurzzeitvermietungen umzusetzen. (APA/red)


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Redakteur / Managing Editor

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