Urteil gegen Booking.com – ÖHV sieht starke Signalwirkung


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Das Landgericht Berlin hat Booking.com wegen wettbewerbswidriger Bestpreisklauseln verurteilt. Das könnte die europaweite Sammelklage von über 15.000 Hotels maßgeblich beeinflussen.

Das Landgericht Berlin stellte fest, dass Booking.com jahrelang wettbewerbswidrige Bestpreisklauseln angewendet hat und verurteilte das Unternehmen zu Schadenersatz gegenüber deutschen Hotels. Das Gericht sah einen klaren Verstoß gegen das EU-Kartellrecht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, gilt jedoch bereits als wegweisend.

„Das deutsche Urteil zeigt schwarz auf weiß, was Hotels seit Jahren erleben: Bestpreisklauseln haben den Wettbewerb verzerrt und Betriebe finanziell geschädigt“, erklärte Walter Veit, Präsident der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV). „Booking.com ist mit dem Versuch gescheitert, dieses System rechtlich zu rechtfertigen.“

Signalwirkung für europaweite Sammelklage

Aus Sicht der ÖHV hat das Berliner Urteil erhebliche Bedeutung für die europaweite Sammelklage von mehr als 15.000 Hotels beim Bezirksgericht Amsterdam. Das Verfahren deutscher Hotels dient dabei als rechtliche Blaupause. „Dieses Urteil gibt der Sammelklage massiven Rückenwind. Wer seine Marktmacht missbraucht und Hotels an fairen Direktpreisen hindert, muss für den Schaden geradestehen – auch rückwirkend“, so Veit. „Das ist ein wichtiges Signal für Hotels in ganz Europa, ihre Rechte konsequent einzufordern.“ (red) 


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Autor/in:

Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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