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Pauschalreiserichtlinie: Trilog bringt Einigung
Die Trilogverhandlungen über die neue Pauschalreiserichtlinie sind abgeschlossen. Im Wesentlichen wurden die Forderungen und Einwände der Reisebranche berücksichtigt.
Nach monatelangem Tauziehen hat gestern die Trilogverhandlung über die Reform der Pauschalreiserichtlinie zu einem Ergebnis geführt. Im Gespräch zwischen Parlament, Kommission und Rat der EU wurden die wesentlichen Forderungen und Kritikpunkte des DRV Deutscher Reiseverbands, die auch der ÖRV vertritt, berücksichtigt. Für die Umsetzung in nationales Recht haben die jeweiligen Regierungen 28 Monate Zeit. Darüber hinaus gewährt die Richtlinie neu eine sechsmonatige Übergangsfrist, bevor die neuen Vorschriften angewendet werden müssen. Für eine detaillierte Bewertung müsse erst der Wortlaut der Richtlinie abgewartet werden, heißt es von Seiten des DRV.
Die Vernunft in Brüssel
Andreas Sturmlechner, Generalsekretär des ÖRV, meinte vor Kurzem in einem Interview mit tip: „Ich bin zuversichtlich, dass es ein vernünftiges Gesetz wird. Ich glaube an die Vernunft in Brüssel.“ Er ging davon aus, dass die guten Beziehungen des DRV zur Politik und in die EU-Gremien Wirkung zeigen werde.
Aus für Verbundene Reiseleistungen
Die Reform sieht vor, dass es künftig nur noch eine Unterscheidung zwischen Pauschalreise und Einzelleistungen geben wird. Die „Verbundene Reiseleistung“, die erst mit Inkrafttreten der jetzt überarbeiteten Version der Pauschalreiserichtlinie 2018 geschaffen wurde, wird ersatzlos gestrichen. Das Reisebüro muss den Kunden darüber aufklären, dass es sich um keine Pauschalreise handelt, wenn mehrere, vom Verbraucher gewählte Reiseleistungen gebucht und nicht paketiert werden. „So bleibt die Vermittlung mehrere Einzelleistungen künftig möglich – das ist für die Reisemittler ein positives Signal“, erklärt Albin Loidl, Präsident des DRV, in einer Aussendung.
Reisewarnungen als wichtiges Indiz
Ebenfalls positiv wertet der DRV, dass Reisewarnungen weiterhin ein wichtiges Indiz für das Vorliegen von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen bleiben. Die Umstände am Wohnort des Reisenden sind nicht maßgebend. Ausschlaggebend sind wie bisher die Umstände im Zielgebiet, am Abfahrtsort und während der Reise ins Zielgebiet. Es bleibt bei einer Einzelfallbetrachtung, wann unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände vorliegen.
Neue Kriterien für Online-Vertrieb
Die Kriterien für eine Click-Through-Buchung sollen ausgeweitet werden. Künftig liegt eine Pauschalreise bereits vor, wenn ein erster Anbieter einzelne persönliche Daten innerhalb von 24 Stunden an einen zweiten Anbieter weiterreicht. Bisher mussten mehrere Daten – Namen, Bankverbindung, Mail-Adresse, Social Media Account etc. – übermittelt werden, um eine Buchung als Click-Through-Buchung definieren zu können. Fehlte eine Angabe, galt die Buchung nicht als Pauschalreise. Diese Ausweitung des Pauschalreiserechts dürfte OTAs und Reisebüros mit Online-Vertrieb vor neue Herausforderungen stellen.
Keine Lehren aus der Pandemie
Nach Beurteilung des DRV wurden aus der Erfahrung der Pandemie keine Lehren gezogen. Jedenfalls nicht zum Vorteil der Reisebranche. Reisepreiserstattungen müssen nach wie vor innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Gutscheine können angeboten, müssen von Verbrauchern aber nicht akzeptiert werden.
Als weitere Schattenseiten sieht der DRV die Ausweitung der Informationspflicht, die den Unternehmen deutlichen Mehraufwand beschert. Zudem sollen Reiseveranstalter künftig verpflichtet sein, ein Beschwerdemanagementsystem einzurichten. Als positiv gewertet wird, dass Regelungen zu Sanktionen und Anzahlungen voraussichtlich den nationalen Gesetzgebern vorbehalten sein werden.
Frei nach den Worten von Andreas Sturmlechner: Die Vernunft in Brüssel hat sich durchgesetzt. (red)
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Autor/in:
Elo Resch-Pilcik
Herausgeberin / Chefredakteurin
Elo Resch-Pilcik, Mitgründerin des Profi Reisen Verlags im Jahr 1992, kann sich selbst nach mehr als 30 Jahren Touristik - noch? - nicht auf eine einzelne Lieblingsdestination festlegen.
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